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03.03.2011 | 16:17 | Pflanzenschutzgeräte 

Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand

Bonn - In den Landmaschinenwerkstätten in Nordrhein-Westfalen werden in den kommenden Wochen Geräte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln geprüft.

Pflanzenschutzgerät
(c) proplanta
Alle zwei Jahre müssen Feldspritzen auf dem Prüfstand beweisen, dass sie die hohen Umwelt- und Sicherheitsauflagen, die bei der Zulassung neuer Geräte gelten, noch erfüllen, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit.

Moderne Feldspritzen sind Hightech-Geräte, die mit Arbeitsbreiten bis zu 36 Metern und Computersteuerung nicht selten mehr als 50.000 Euro kosten. Die Kontrollpflicht gilt auch für Sprühgeräte, die zum Beispiel im Obstbau eingesetzt werden. Nach bestandener Prüfung in einer von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen amtlich anerkannten Fachwerkstatt gibt es eine bierdeckelgroße farbige Plakette, an der sofort zu erkennen ist, dass die Spritze fit für den Einsatz ist.

Die wichtigste Prüfung bei der Kontrolle gilt der Verteilgenauigkeit. Für diese Prüfung wird Wasser mit der Spritze auf eine wellblechartige Oberfläche ausgebracht. In jeder Rille dieses Wellblechs wird das aufgefangene Wasser getrennt erfasst, so dass genau festgestellt werden kann, ob die Flüssigkeit über die gesamte Arbeitsbreite gleichmäßig verteilt wird. Verschlissene oder fehlerhafte Düsen können so schnell aufgespürt werden. Auch die Leistungsfähigkeit der Pumpe, die Dichtigkeit der Schläuche und Verschraubungen, die Druckregelung sowie die Arbeitssicherheit des Gerätes sind wichtige Prüfkriterien. Von der Landwirtschaftskammer anerkannte Landmaschinenfachbetriebe führen diese Überprüfungen durch. In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 160 Kontrollwerkstätten.

Die regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte stellt sicher, dass Pflanzenschutzmittel exakt und genau in der vorgeschriebenen Dosierung ausgebracht werden können. Sie stellt damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz dar. Landwirte und Gärtner, die gegen die Kontrollpflicht verstoßen, müssen mit einem saftigen Bußgeld rechnen. (lwk-nrw)
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