In diesem Jahr ist in Baden-Württemberg keine frühzeitige Auszahlung der EU-Gelder möglich. (c) proplanta
Darauf hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium aufgrund vieler Nachfragen aus dem Berufsstand hingewiesen. Das Agrarressort begründete dies mit dem Umstand, dass der Bund aufgrund gestiegener Kreditzinsen nicht bereit sei, die für eine frühere Auszahlung erforderliche Zwischenfinanzierung der EU-Mittel zu übernehmen. Daher stehe das Geld vom Bund für die Direktzahlungen erst ab dem 27./28. Dezember zur Verfügung und werde für die bis dahin abschließend bearbeiteten Anträge vor dem Jahreswechsel an die Landwirte ausgezahlt.
Kurze Vorlaufzeit
Zusätzlich erschwerend wirkt sich laut Ministerium die verspätete deutsche Einreichung des Strategieplans bei der EU-Kommission aus. Dadurch stünden den unteren Landwirtschaftsbehörden die für dieAntragsbearbeitung erforderlichen IT-Systeme deutlich später als üblich zur Verfügung. Aufgrund des sehr kurzen Vorlaufs zwischen rechtlich verbindlichen Vorgaben der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags und der erforderlichen Umsetzung der Vorgaben in der IT sowie der technisch zwingend erforderlichenAblösung von Teilen des bisherigen IT-Systems durch neue Verfahren stünden die Auszahlungen in diesem Jahr „vor besonderen Herausforderungen”.
Dadurch bleibe den unteren Landwirtschaftsbehörden ein wesentlich kleineres Zeitfenster als in den Vorjahren für die erforderlichen Kontrollen der Anträge und Flächen vor Beginn der Auszahlungen. Daher werde es dieses Jahr aus jetziger Sicht nicht möglich sein, dass weitgehend alle Antragssteller noch vor dem Jahreswechsel ihre Direktzahlungen ausbezahlt bekämen.
Viele Auszahlungen für 2023 als Ziel
Das Agrarressort versicherte, dass es „mit Hochdruck” daran arbeite, noch vor dem Jahreswechsel eine möglichst hoheAuszahlungsquote zu erreichen. Nach dem ersten Auszahlungstermin bei den Direktzahlungen im Dezember würden ab Januar 2024 - wie in den Vorjahren - weitere Auszahlungstermine angesetzt. Bereits vor Weihnachten seien die Auszahlungen der Ausgleichszulage (AZL), der Förderung für steiles Grünland (SLG) und des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz (EAPS) vorgesehen.
Die Auszahlungen für das Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) erfolgten wie üblich erst ab Februar/März 2024. Die Auszahlungen für Landschaftspflegerichtlinie- (LPR)-Verträge für 2023 erfolgten - wie vom federführenden Umweltministerium bereits angekündigt - erst im neuen Jahr.