An diesem Tag müssen Anbieteranträge vollständig, d.h. samt der erforderlichen Anlagen, vorliegen, entweder der Milchquotenübertragungsstelle selbst oder dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Anbieter benötigen für ihr Abgabe-angebot einen Nachweis der Molkerei und einen Nachweis der Landesstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Quotenverkäufer sollten sich frühzeitig an ihr Amt wenden, da die Erstellung des Nachweises, dass die angebotene Menge dem Anbieter auch tatsächlich in voller Höhe zusteht, in manchen Fällen sehr zeitaufwändig ist. Anbieter sollten wissen, dass alle erfolgreichen Quotenverkäufer das gleiche Entgelt für ihre Quote erhalten - unabhängig davon, ob sie genau den später ermittelten Gleichgewichtspreis oder einen niedrigeren Preis verlangt haben.
Nachfrager-Anträge können nur bei der Übertragungsstelle selbst eingereicht werden. Als Sicherheitsleistung sind eine Bankbürgschaft oder eine Vorabüberweisung möglich. Beide Varianten müssen mindestens den Betrag umfassen, der sich aus der nachgefragten Menge und dem Gebotspreis zusammensetzt. Nähere Hinweise zur Vorabüberweisung enthalten das Antragsformblatt und das dazugehörige Merkblatt. Nach dem Einreichungsschlusstermin eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Vor allem die Nachfrager werden deshalb gebeten, eine angemessene Frist für die Postzustellung einzukalkulieren.
Nochmals sei darauf hingewiesen, dass der sogenannte Preiskorridor praktisch nicht mehr existiert, denn dieser wird nur angewendet, wenn beim ersten Rechengang ein Quotenpreis von mindestens 30 Cent errechnet wird. Dies ist unrealistisch; der letzte Gleichgewichtspreis in Deutschland West betrug 5 Cent pro Kilogramm.
Die Antragsformblätter sind erhältlich bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, bei den meisten Geschäftsstellen des Bauernverbandes oder
im Internet.
Die Milchquotenregelung läuft Ende 2014 aus. Bis dahin finden insgesamt noch sechs Milchbörsentermine statt. (LfL)