(c) proplanta Laut Angaben des Agrarressorts können alle milchverarbeitenden, im Freistaat produzierenden Betriebe teilnehmen, die höchstens 49 Beschäftigte haben und nicht mehr als 10 Mio Euro Jahresumsatz erzielen. Zur Anmeldung zugelassen sind die Käsegruppen „Weichkäse“, „Halbfester Schnittkäse“, „Schnittkäse“ und „Hartkäse“ aus Kuh-, Ziegen-, Schaf- oder Stutenmilch sowie Mischungen der vier Milcharten.
Mindestens zwei Drittel der verarbeitenden Milchmenge muss aus Bayern kommen. Die eingereichten Käseproben werden dem Ministerium zufolge im Anschluss an einen Laboruntersuchung von einer Expertenjury nach Aussehen, Geruch, Geschmack und Textur sowie nach ihrer individuellen Geschichte bewertet. Die Gewinner sollen voraussichtlich im September auf dem Käse-Genussmarkt parallel zur Bauernmarktmeile in München von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ausgezeichnet werden. Bewerbungsschluss ist der 21. April. (www.genussschaetze.bayern)
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