Die Antragsfrist dauert bis einschließlich 31. Oktober. Die eigenständige Maßnahme des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms wird mit 100 Euro je Ar (100 Quadratmeter) gepflegter Hecke gefördert. Antragsberechtigt sind neben Landwirten auch Landschaftspflegeverbände und anerkannte Naturschutzvereine.
Nach den Worten des Ministers sind Hecken ein wesentlicher Bestandteil und prägendes Element der bayerischen Kulturlandschaft: „Hecken tragen in besonderer Weise zur
Biodiversität und Vernetzung von Biotopen bei. Sie sind Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzenarten und Brut-, Nahrungs- sowie Rückzugsraum für die Tierarten in agrarisch genutzten Landschaften.“ Zudem schützen sie vor Wind- und Wassererosion und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Fruchtbarkeit der Böden und den Gewässerschutz. Um ihre vielfältigen Aufgaben dauerhaft erfüllen zu können, müssen Hecken fachgerecht gepflegt werden. Die Ämter für Landwirtschaft und Forsten erarbeiten als Fördervoraussetzung kostenlos individuelle Pflegekonzepte. (PD)