08.01.2016 | 07:03 | Beitragsvorschuss
Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind fälligKassel - Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erinnert daran, dass der Beitragsvorschuss zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) spätestens am 15. Januar 2016 auf ihrem Konto gutgeschrieben sein muss. |
(c) proplanta Der Vorschuss wurde bereits im vergangenen Jahr festgesetzt und den Beitragszahlern per Bescheid im August 2015 mitgeteilt.
Die LBG weist darauf hin, dass die Zahlung ohne zusätzlichen Bescheid fällig wird. Die Zahlung sollte rechtzeitig veranlasst und die entsprechenden Banklaufzeiten sollten berücksichtigt werden.
Wer der LBG eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts veranlassen. Mit ihr ist die pünktliche Zahlung – auch künftiger Beiträge – sichergestellt. Sie erspart außerdem den Weg zur Bank oder die Zeit am Computer und stellt sicher, dass keine Säumniszuschläge anfallen. Zum Formular für eine Einzugsermächtigung und zu weiteren Informationen führt die Internetstartseite www.svlfg.de.
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