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17.09.2010 | 09:11 | Milchmarkt Österreich 

Berlakovich: Milchquotenerhöhung an bäuerliche Betriebe um zwei Prozent

Wien - "Die Lage am Milchmarkt war im Vorjahr angesichts der rückläufigen Nachfrage und des entsprechenden Überangebots dramatisch, die Erzeugerpreise sind auf ein international bedrohliches Niveau gesunken.

Milchquotenerhöhung
Deshalb habe ich mich 2009 für ein Aussetzen der Milchquotenerhöhung entschieden. Seit dem Frühjahr 2010 hat sich der Milchmarkt wieder gefestigt und ich kann mit der Zuteilung der Milchquotenerhöhung um zwei Prozent zu stabilen Rahmenbedingungen für unsere Milchbäuerinnen und Milchbauern beitragen ", erklärt Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich.

In Summe werden 58.000 Tonnen zugeteilt, die einzelbetriebliche Zuteilung wird hierbei spätestens im November 2010 erfolgen. Diese Mengen stammen aus der im Health Check vorgesehenen Aufstockung der nationalen Milchquote. „Bei Milch geht es nicht nur um ein schmackhaftes und wertvolles Lebensmittel, sondern auch um die Existenzsicherung unserer Bäuerinnen und Bauern, um gesunde, heimische und natürliche Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten und um ein Österreich mit Almen und Weiden, wie wir es kennen und schätzen. Die Erhaltung der Milchproduktion ist daher eine wichtige agrarpolitische Aufgabe“, so Berlakovich weiter. 

Im Jahr 2009 hat Österreich als einer der wenigen Mitgliedsstaaten von einer Quotenzuteilung Abstand genommen. Dadurch wurde aufgrund der angespannten Marktsituation im Krisenjahr ein Produktionsanreiz vermieden und es gab keine Überlieferung der nationalen Quote. Seit dem Frühjahr 2010 zeigt sich der Milchmarkt wieder gefestigt, die Nachfrage und der Export entwickeln sich gut. Der Milchpreis hat sich mit ca. 36 Cent pro kg brutto (4,2% Fett; 3,4% Eiweiß) wieder auf einem Niveau wie vor Beginn der Berg- und Talfahrt stabilisiert. Daher sind die Voraussetzungen für eine Zuteilung im heurigen Jahr gegeben. Die Quotenzuteilung erhöht die Planungssicherheit für die Betriebe und verringert Spekulationen von Überlieferern im Rahmen der Saldierung. 

Die Zuteilung erfolgt linear am Hauptbetrieb rückwirkend mit 1. April 2010. Die Mindestzuteilungsmenge beträgt 100 kg. Als Berechnungsgrundlage für die Zuteilung wird die zum 31. März 2010 zustehende A-Quote des Betriebes (Haupt-, Teilbetrieb sowie Almbetrieb) herangezogen. 

Zuteilungsberechtigt sind nur Betriebe, die zum 1. April 2010 über eine A-Quote verfügt haben, im Quotenjahr 2009/10 Milch geliefert haben und für dieses Jahr keinen Quotenverkauf angezeigt haben. Die Zuteilung durch die AMA erfolgt grundsätzlich ohne Antrag für alle Betriebe, die 2010 einen Mehrfachantrag gestellt haben. Betriebe ohne Mehrfachantrag können bis spätestens 15. Oktober 2010 die Zuteilung der Milchquoten bei der AMA beantragen. Antragsteller, welche zwar die Voraussetzungen für eine Zuteilung erfüllen, jedoch keine Quotenzuteilung erhalten möchten, können dies bis spätestens 15. Oktober 2010 schriftlich an die AMA mitteilen. (BMLFUW)
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