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27.01.2016 | 19:00 | Recht 

Düsseldorfer Auflagen für Güllebehälter nicht rechtmäßig

Münster - Die von der Düsseldorfer Landesregierung per Erlass vorgegebenen Auflagen zur Abdeckung landwirtschaftlicher Güllebehälter sind jetzt durch ein weiteres Gericht als rechtlich unwirksam eingestuft worden.

Güllebehälter
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Wie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) gestern mitteilte, stellte das Verwaltungsgericht Münster mit Entscheidung vom 22. Januar fest, dass 25 Bescheide, die in den vergangenen Monaten von den Kreisen Steinfurt und Warendorf auf der Basis des „Filtererlasses“ ergangen waren, aufzuheben sind; eine Berufung sei nicht automatisch zugelassen.

Bereits im Oktober 2015 hatte sich laut WLV das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem vergleichbaren Fall ähnlich geäußert. Der Verband begrüßte das aktuelle Urteil und sieht mit der Entscheidung der Richter seine eigene Rechtsauffassung nachdrücklich bestätigt. „Bereits bei der Veröffentlichung des Erlasses waren wir der Auffassung, dass die Regelungskompetenz in dieser Frage ausschließlich beim Bund liegt und das Land Nordrhein-Westfalen somit gar keine Befugnis hatte, die Abdeckung von Güllebehältern näher zu regeln“, erklärte der WLV.

Vizepräsident Wilhelm Brüggemeier erklärte, „wir hoffen, dass Landwirtschaftsminister Johannes Remmel nun, nachdem innerhalb weniger Wochen bereits das zweite Verwaltungsgericht gegen seinen „Filtererlass“ geurteilt hat, die Größe besitzt, diesen Erlass einfach aufzuheben“. Alles andere wäre niemandem zu vermitteln.
AgE
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