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03.12.2011 | 13:12 | Absatzförderung 

EU fördert Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Drittländern mit 30,1 Mio. EUR

Brüssel – Die Europäische Kommission hat 20 Programme zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Drittländern genehmigt.

Export
Der Gesamthaushalt für die dreijährigen Programme beläuft sich auf 60,2 Mio. EUR. Davon werden 30,1 Mio. EUR (50 %) von der EU beigesteuert. Die ausgewählten Programme umfassen frisches sowie verarbeitetes Obst und Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse, Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) und geschützter geografischer Angabe (g. g. A.), garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.), ökologisch erzeugte Lebensmittel und ökologischen Anbau, Olivenöl, Wein und Spirituosen, Getreide und Reis, Gartenbauerzeugnisse und Fleisch.

Im Rahmen der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen und zusätzlich zu den auf den Binnenmarkt bezogenen Programmen, für die im Jahr 2011 bereits die Kofinanzierung bewilligt wurde (siehe IP/11/829), und jenen, die zur Bewältigung der Folgen der EHEC-Krise im Obst- und Gemüsesektor beschlossen wurden (siehe IP/11/1373), wurden den Kommissionsdienststellen Ende Juni 2011 31 Programme zur Absatzförderung in Drittländern vorgeschlagen. 20 dieser Programme wurden für eine Kofinanzierung in Gesamthöhe von 60,2 Mio. EUR ausgewählt, an der sich die EU mit 30,1 Mio. EUR beteiligt.


Hintergrund

Auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2000 hin kann sich die EU an der Finanzierung von Maßnahmen beteiligen, die die Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel sensibilisieren sowie den Absatz auf dem EU-Binnenmarkt und in Drittländern fördern sollen. Das jährliche Gesamtbudget für diese Förderprogramme beläuft sich auf 55 Mio. EUR.

Diese Fördermaßnahmen umfassen PR-, Werbe- und Informationskampagnen, in denen die Vorzüge von EU-Erzeugnissen vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit und -hygiene, Nährwert, Etikettierung, Tierschutz und umweltgerechte Herstellungsmethoden besonders hervorgehoben werden. Ebenfalls gefördert werden die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Informationskampagnen über das EU-System für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.), geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) sowie zu den EU-Qualitäts- und Etikettierungsregelungen und zum ökologischen Landbau. Auch Informationsmaßnahmen zum EU-System für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsweine b. A.) kommen für eine Förderung in Frage.

Die EU beteiligt sich mit bis zu 50 % an den Kosten dieser Maßnahmen (mit bis zu 60 % an Programmen zur Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse durch Kinder und an Informationsmaßnahmen zu verantwortungsvollem Trinkverhalten und den gefährlichen Schäden infolge unverantwortlichen Alkoholkonsums). Den Restbetrag übernehmen die Branchen- oder Dachverbände, die die Programme vorgeschlagen haben, und in manchen Fällen auch die betreffenden Mitgliedstaaten.

Die interessierten Branchenverbände können den Mitgliedstaaten ihre Vorschläge für Fördermaßnahmen auf dem Binnenmarkt und in Drittländern jeweils zwei Mal im Jahr vorlegen. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission anschließend die Liste der von ihnen ausgewählten Programme und eine Kopie jedes einzelnen Programms. Die Kommission bewertet die Programme und entscheidet über ihre Förderfähigkeit. (eu/ip)
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