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18.11.2015 | 11:37 | Statistik Schlachtungen 

Immer weniger Hausschlachtungen wegen strenger Hygienevorschriften

Magdeburg/Halle - Die Zahl der Hausschlachtungen in Sachsen-Anhalt ist seit 1995 stark gesunken.

Hausschlachtungen 2015
Hausschlachtungen werden in Sachsen-Anhalt immer seltener. Um rund die Hälfte ist ihre Zahl seit 1995 gesunken. Ein Grund sind die strengen Hygienevorschriften. (c) proplanta
2014 wurden laut Statistischem Landesamt 12.750 Rinder und Schweine privat geschlachtet. 1995 waren es dagegen 35.000, 2005 noch rund 24.500. Allenfalls in einigen ländlichen Regionen wie dem Burgenlandkreis, in Mansfeld-Südharz oder dem Harz sind die Hausschlachtungen noch relativ weit verbreitet. Es sei aufwendig und teuer, privat Schweine zu mästen, sagte Wolf Fischer von der Landesanstalt für Landwirtschaft. «Das lohnt sich für die Leute einfach nicht mehr.»

Zudem sind laut Landesverwaltungsamt genaue Vorschriften zu beachten. Diese betreffen etwa die Lebensmittelhygieneverordnung oder die Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung. Beispielsweise muss das Fleisch der geschlachteten Tiere auf Trichinen - einen Parasiten - untersucht werden. Das geht laut Landkreis Harz nur mit einem mehrstündigen Labortest. Außerdem dürfen nicht mehr - früher durchaus üblich - Küchenabfälle verfüttert werden, da auf diesem Weg Krankheiten übertragen werden könnten.

Laut Dirk Cuno, Obermeister der Fleischerinnung Magdeburg, erschweren die Vorschriften zunehmend die private Schlachtung. «Es ist natürlich richtig und wichtig, auf Hygiene und die Gesundheit der Tiere zu achten», betonte er. Manche Regelungen schießen seiner Ansicht nach jedoch über das Ziel hinaus. «Es werden klinische Reinheit und Sterilität gefordert. Da muss ein Rostfleck an der Truhe bis zum nächsten Tag beseitigt werden oder es werden mit Tupfern Proben genommen», schildert Cuno. Für Privatleute sei dies kaum zu leisten.

Bei Hausschlachtungen kommt der Schlachter entweder auf den Hof des Tierhalters oder der Besitzer bringt das Tier zum Schlachter. «Der wesentliche Unterschied liegt in der Zweckbestimmung», erläuterte Gabriele Städter, Sprecherin des Landesverwaltungsamtes. «Fleisch aus einer Hausschlachtung ist nur für den eigenen häuslichen Gebrauch bestimmt und darf nicht an andere abgegeben werden - egal ob gegen Entgelt oder unentgeltlich.»
dpa/sa
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