Die LKK empfiehlt den bei ihr versicherten Arbeitnehmern (hauptsächlich mitarbeitende Familienangehörige und freiwillig versicherte Höherverdienende), die Angaben auf der Jahresmeldung umgehend zu prüfen.
Bei Unstimmigkeiten ist der Arbeitgeber oder die Krankenkasse zu informieren, um eventuelle Fehler zu berichtigen, darauf weist der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hin.
Die Jahresmeldung ist überdies gut aufzubewahren, denn sie dient als Nachweis für einen späteren Rentenanspruch. (lsv)
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