Die Wettbewerbshüter würden ein Bußgeldverfahren einleiten, falls die Verbände weitere Milch- Lieferstopps organisieren sollten, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, am Dienstag in Bonn. Nach dem ersten Lieferstopp hatte die Behörde bereits ein Verfahren gegen den Bundesverband deutscher
Milchviehhalter BDM eingeleitet, das aber zunächst kein Bußgeld nach sich ziehen würde.
«Es besteht der Verdacht, dass dieser sogenannte "Milchstreik" einen kartellrechtswidrigen Boykottaufruf und einen Verstoß gegen das Abspracheverbot darstellt», sagte Heitzer. Daher sei es erforderlich gewesen, ein Verfahren gegen den BDM einzuleiten.
Heitzer räumte ein, dass die Liberalisierung des Milchmarktes gerade für kleine Milchbauern schmerzhaft sei. «Die offenbar strukturellen Probleme einiger, nicht jedoch aller Milcherzeuger können aber nicht mit einer bundesweiten Kartellierung der
Milchpreise zum Nachteil des Verbrauchers gelöst werden.» (dpa)