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11.06.2015 | 11:27 | Mindestlohngesetz 

Lohnuntergrenze des Mindestlohns wird alle zwei Jahre überprüft

Berlin - Die Mindestlohn-Kommission soll künftig alle zwei Jahre prüfen, ob der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden muss.

Mindestlohn in der Landwirtschaft
(c) proplanta
Der neunköpfigen Mindestlohn-Kommission gehören ein Vorsitzender, jeweils drei stimmberechtigte Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie zwei beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder aus der Wissenschaft an.

Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je drei Vertreter vor. Alle neun Mitglieder werden von den Tarifpartnern benannt und dann von der Bundesregierung berufen.

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. Die Kommission will erstmals im Mai oder Juni 2016 einen Vorschlag unterbreiten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein muss, danach alle zwei Jahre. Das Gremium soll sich dabei an der Tarifentwicklung in Deutschland orientierten.

Die Kommission startet mit folgender Besetzung:

Vorsitz: Jan Zilius, ehemaliger RWE-Vorstand (er folgte Hennig Voscherau nach, der aus gesundheitlichen Gründen das Amt niederlegen musste)

Arbeitnehmer: Robert FEIGER, IG BAU; Stefan KÖRZELL, DGB; Michaela ROSENBERGER, NGG

Arbeitgeber: Reinhard GÖHNER, BDA; Valerie HOLSBOER, ANG (Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss); Karl-Sebastian SCHULTE, ZDH

Wissenschaftliche Mitglieder: Clemens FUEST, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW); Claudia WEINKOPF, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ/Duisburg-Essen) (dpa)
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