Zudem wird die Zahl der Untersuchungen beinahe verdoppelt. Die Anhörung dauert bis 7. Juli 2010.
Die Branche soll künftig für die Qualitätskontrolle der Milch verantwortlich sein und zwar sowohl für die Durchführung, die Koordination, die Weiterentwicklung und die Überwachung. Der Staat legt die Rahmenbedingung fest und sorgt damit insbesondere für die Sicherheit von Konsumentinnen und Konsumenten. Diese in Absprache mit der Branche geplante Neuausrichtung soll in der revidierten Milchprüfungsverordnung (früher Milchqualitätsverordnung) festgeschrieben werden.
Die Höchstwerte der Zell- und der Keimzahl in der Milch bleiben unverändert. Nicht mehr Teil der Verordnung ist der Gefrierpunkt, weil er für die Lebensmittelsicherheit unbedeutend ist. Erhöht wird dagegen die Frequenz der Milchuntersuchungen von heute 1-mal auf künftig 2-mal pro Monat. Die Proben werden jeweils beim Betrieb genommen. Für die Bewertungen relevant wird das so genannte geometrische Mittel. Dies ist eine Harmonisierung mit den Bestimmungen der Europäischen Union. Die Erhöhung kommt aber auch Konsumierenden wie Milchproduzentinnen und -produzenten entgegen. Sie verbessert die Lebensmittelsicherheit und stellt sicher, dass nur Betriebe sanktioniert werden, die ein länger anhaltendes Problem haben.
Wie seit längerem vorgesehen sollen nun die Beratungsbeiträge des Bundes gestrichen werden: Diese Beiträge wurden nur ausbezahlt, um die Startphase nach Aufhebung des milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes (MIBD) zu erleichtern.
Die Anhörung läuft bis 7. Juli 2010. Sie finden alle Unterlagen unter
www.bvet.admin.ch > Aktuell > Laufende Vernehmlassungen und Anhörungen. (evd)