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01.01.2010 | 10:30 | Milchsonderprogramm 

Milchviehbetriebe im Land profitieren vom Milchsonderprogramm der Bundesregierung

Stuttgart - Im kommenden Jahr werden die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg direkt oder indirekt rund 91 Millionen Euro aus Stützungs- und Förderprogrammen der Bundesregierung erhalten.

Peter Hauk
Peter Hauk (c) proplanta

Dies erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (30. Dezember) in Stuttgart. Dieser Betrag setze sich zusammen aus dem EU-Sonderprogramm mit rund sechs Millionen Euro, aus 11,5 Millionen Euro der Dauergrünlandprämie für Milchviehhalter und aus der Kuhprämie mit mehr als acht Millionen Euro. Auch Entlastungen bei der Agrardieselsteuer von knapp 21 Millionen Euro sowie bei den Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung von knapp 45 Millionen Euro seien darin enthalten. "Damit ist das Land mit rund elf Prozent am gesamten Förderbetrag 2010 in Höhe von 828 Millionen Euro angemessen beteiligt", ergänzte der Minister.
 
Die Mittel kommen zu einem großen Teil aus dem Milchsonderprogramm der EU und des Bundes zur Stabilisierung des Milchmarktes, insbesondere zur Liquiditätsverbesserung bei den Milcherzeugern. Für diese Maßnahmen werden einmalig in 2010 rund 61 Millionen Euro aus EU-Mitteln und in 2010 und 2011 jeweils 113 Millionen Euro aus Bundesmitteln für Milchvieh auf Grünland in Deutschland bereit gestellt. Hinzu kommen aus dem Bundesprogramm in 2010 etwa 85 Millionen Euro und 2011 rund 75 Millionen Euro Kuhprämie für alle Milchviehhalter.
 
Der Bundeszuschuss an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung wird 2010 um weitere 100 Millionen Euro und in 2011 um 14 Millionen Euro zusätzlich aus dem Milchgrünlandprogramm aufgestockt. Insgesamt wird damit dieser Zuschuss an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung zugunsten aller Landwirte um insgesamt rund 314 Millionen Euro erhöht, was vor allem den kleinstrukturierten Betrieben in Süddeutschland zu Gute kommt.
 
Für landwirtschaftliche Betriebe mit Liquiditätsschwierigkeiten wird das laufende Liquiditätshilfeprogramm des Bundes mit jeweils 25 Millionen Euro in 2010 und 2011 nahtlos fortgesetzt.
 
Die Entlastung des gesamten Agrarsektors bei der Agrardieselbesteuerung beläuft sich durch den Wegfall des Selbstbehalts und der Obergrenze auf jährlich etwa 280 Millionen Euro.
 
Während die EU-Grünlandprämie allen Antragsstellern des Gemeinsamen Antrags mit Milchviehhaltung ohne separaten Antrag ausgezahlt wird, wird die Grünland- und Kuhprämie mit dem Gemeinsamen Antrag 2010 und 2011 beantragt. Durch diese Grünlandprämie erhalten Milcherzeugungsbetriebe mit Dauergrünland bis zu 37 Euro pro Hektar für die Jahre 2010 und 2011. Bei der Kuhprämie bekommen die Milchviehbetriebe in den Jahren 2010 und 2011 je Kuh rund 20 Euro. Die Bundeszuschüsse an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung führen zu einer deutlichen Senkung der Beiträge für die landwirtschaftlichen Betriebe und somit ebenfalls zu deren Entlastung.
 
"Hervorzuheben ist, dass nicht nur Milchbetriebe unterstützt werden, die sicherlich stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind. Auch andere landwirtschaftliche Unternehmen, die vom Preisverfall stark betroffen sind, erhalten mit dem Entlastungs- und Stützungsprogramm deutliche Hilfeleistungen", erklärte Hauk. So könnten die Betriebe je nach Struktur und Grünlandanteil mit Beträgen zwischen 1.500 und mehr als 6.000 Euro rechnen. Jedoch seien die zusätzlichen Beihilfen auch mit zusätzlicher Verwaltungsarbeit bei den Begünstigten und Behörden verbunden. So müsse beispielsweise die Kuhprämie aus rechtlichen Gründen im Rahmen der De- minimis -Regelung abgewickelt werden. Diese Regelung lasse für landwirtschaftliche Betriebe nur einen individuellen Höchstbetrag von 7.500 Euro in drei Jahren für alle De-minimis-Beihilfen zu. Die Antragssteller müssen daher alle in den beiden zurückliegenden Jahren erhaltenen und die im Antragsjahr erwarteten De- minimis -Beihilfen, zum Beispiel von Kommunen, angeben.
 
Weitere Informationen zum Thema Landwirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.  (Pd)

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