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03.05.2015 | 13:15 | Mindestlohnregelung 

Mindestlohn macht schwächere Saisonarbeitskräfte arbeitslos

Hannover - Die Einführung des Mindestlohnes für Erntehelfer zum 1. Januar 2015 bereitet den Spargelanbauern weiterhin Schwierigkeiten.

Saisonarbeitskräfte Mindestlohn
(c) proplanta
Da sich der Spargelpreis nach Angebot und Nachfrage richte, würden Aufschläge aufgrund höherer Arbeitskosten am Markt abgestraft, berichtete Landwirt Jörg Heuer aus Fuhrberg gegenüber dem Landvolk Pressedienst. Dem Landwirt macht vor allem die geplante Erhöhung Sorgen. Müssten in diesem Jahr 7,40 Euro pro Stunde an die Saisonkräfte auszahlt werden, würden es 2018 bereits 9,10 Euro sein. „Dann wird die Luft erheblich dünner“, warnte Heuer. Er befürchtet, dass der Spargelanbau in Niedersachsen durch die Verteuerung der Produktion zurückgehen wird, so wie es in den Niederlanden und Frankreich nach Einführung des Mindestlohns der Fall gewesen war.

Laut Heuer profitieren aber auch nicht alle Spargelstecher vom Mindestlohn. Vor dessen Einführung habe die Devise gegolten, wer schnell arbeite, verdiene auch viel Geld, erläuterte Heuer. Wer langsamer durch die Reihen gegangen sei und am Ende des Tages nur wenige gefüllte Körbe habe vorweisen können, habe weniger Geld in der Tasche gehabt. Das sei nun aber vorbei. Heuer: „Die Leistungsschwachen, die eigentlich geschützt werden sollten, mussten in diesem Jahr zu Hause bleiben“. (AgE)
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