Damit endete ein Prozess, der mit der Umstrukturierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungen begonnen hat und dazu führte, dass die Zusammenarbeit der bisherigen Partner DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft), Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) und Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB) in der bisherigen Form der DPLF nicht mehr fortgesetzt werden konnte. In Folge gesetzlicher Maßnahmen ist der BLB am 1. Januar 2009 im Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung aufgegangen.
Gesellschafter der neuen DPLF sind die DLG und das KWF. Am Sitz der DPLF in Groß-Umstadt (Hessen) wurde, neben den bereits existierenden Prüflaboren von DLG und KWF, im DLG-Testzentrum die Zertifizierungsstelle der DPLF eingerichtet. Zum Leiter der Zertifizierungsstelle wurde Winfried Gramatte, Mitarbeiter des DLG-Testzentrums, ernannt, der über langjährige Erfahrung bei sicherheitstechnischen Begutachtungen und im Qualitätsmanagement verfügt. Stellvertretender Leiter wurde Dr. Günther Weise, Leiter des Fachbereichs "Prüfwesen und Normung" beim KWF. Durch die enge Kooperation von DLG und KWF optimiert die DPLF ihre bereits in der Vergangenheit erfolgreiche Arbeit. Dies ermöglicht eine wesentlich schnellere Auftragsbearbeitung im Interesse der Kunden.
Prüflabore und Zertifizierungsstelle der DPLF durchlaufen derzeit selbst ein Akkreditierungsverfahren durch die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik). Die ZLS ist in der Bundesrepublik die zuständige Behörde für die Akkreditierung von sogenannten "zugelassenen Stellen" im gesetzlich geregelten Bereich. Mit diesem Akkreditierungsverfahren wird sichergestellt, dass die DPLF kompetent ist und alle Anforderungen der ZLS erfüllt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses aufwändigen Verfahrens, mit dem in den nächsten Wochen gerechnet wird, wird die DPLF zugelassene Stelle nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Damit ist die DPLF befugt, das weltweit anerkannte GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" zu vergeben. Das GS-Zeichen bescheinigt Herstellern und Verbrauchern, dass ein Produkt alle gesetzlich relevanten Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit erfüllt. Es ist ein freiwilliges Sicherheitsprüfzeichen, d. h. der Hersteller entscheidet, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird.
Bereits im Februar 2009 wurde die neue DPLF von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vorläufig ermächtigt, Sicherheitsprüfungen und Zertifizierungen im Bereich der EU-Richtlinien für
- Maschinen (98/37/EG bzw. 2006/42/EG),
- Niederspannung (2006/95/EG),
- Outdoor (2000/14/EG) und
- Persönliche Schutzausrüstung (89/686/EWG)
durchzuführen. Dabei hat sich die DPLF auf die Prüfung von Maschinen und Geräten für den Acker- und Gartenbau, für die Forst- und Kommunalwirtschaft, den Wein- und Obstbau sowie elektrische Betriebsmittel und persönliche Schutzausrüstungen spezialisiert. Darüber hinaus gehört die Messung von Geräuschemissionen von Maschinen und Geräten die im Freien betrieben werden, zum Dienstleistungsumfang.
Gegenwärtig wird der Internetauftritt der DPLF neu gestaltet. Er wird ab Mitte April 2009 unter
www.dplf.de online gehen. Hier werden vielfältige Informationen zu Prüfungen und Zertifizierungen der DPLF für Hersteller und Händler angeboten.
Interessenten erhalten weitere Informationen zum Dienstleistungsangebot der DPLF beim DLG-Testzentrum Technik & Betriebsmittel in Groß-Umstadt. Ansprechpartner ist Winfried Gramatte, Tel. 069/24788-600, E-Mail:
W.Gramatte@DLG.org. (dlg)