Bei dieser Gelegenheit sprach sich Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich neuerlich für eine Beibehaltung der EU-Zuckermarktordnung - und damit der Zuckerquoten - bis 2020 aus. Zudem plädierte er für eine Differenzierung der künftigen EU-Direktzahlungen an die Landwirte sowohl nach Mitgliedsländern als auch im Zuge der Umstellung vom historischen Betriebsprämienmodell auf das Regionalmodell Einheitlicher Betriebsprämien innerhalb Österreichs.
Rübenbauernpräsident Ernst Karpfinger formulierte zur Neugestaltung der Direktzahlungen den Standpunkt der Rübenbauern: "Wir fordern möglichst geringe Verwerfungen und Umverteilungseffekte."
Die Rübenbauern fürchten beim Umstieg auf ein einheitliches Betriebsprämienmodell nach 2014 insbesondere um die im Zuge der EU-Zuckermarktreform 2006 als Teilausgleich für die fast 40%ige Preissenkung bei Rüben gewährte Rübenausgleichszahlung. Diese Direktzahlungen sind daher in der Debatte um das Abgehen von der historischen Referenz anders zu behandeln, weil sie noch nicht als historisch angesehen werden könnten und die damit bezweckte Förderung eines Anpassungsprozesses im Rübenanbau gerade erst angelaufen und bei Weitem noch nicht abgeschlossen ist. Weiters gebe es durch den kurzen Bestand dieser Ausgleichszahlungen auch noch keine Abweichungen in ihrer Treffsicherheit. Karpfinger bezieht sich in seinen Forderungen auf den Experten Leopold Kirner vom Agrarwirtschaftlichen Institut AWI, wonach die Rübenbauern bei allen in Diskussion stehenden neuen Verteilungsvarianten zu den Verlierern gehörten.
Berlakovich: Einheitliche Flächenprämie wäre sachlich nicht gerechtfertigtBerlakovich betonte, dass als erster Erfolg bereits die Forderung der mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten nach einer Angleichung ihrer Flächenprämien an den westeuropäischen Standard habe abgewehrt werden können, weil eine einheitliche Flächenprämie sachlich nicht gerechtfertigt wäre. Beim ab 2014 bereits beschlossenen Umstieg vom historischen auf das Regionalmodell der Betriebsprämien innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten setzt der Minister darauf, "dass wir Kontinuität und keine extremen Brüche haben". Die Grundsatzfrage dabei sei, ob ganz Österreich als eine Region betrachtet werde, oder jedes Bundesland oder jedes Produktionsgebiet. Sein Ziel, so Berlakovich, sei eine Differenzierung zwischen
Ackerland, intensivem und extensivem Grünland. Dies müsse man innerlandwirtschaftlich ebenso klären - wobei er aber keinen Ost-West-Konflikt sieht - wie es auch noch der Zustimmung der Europäischen Kommission bedürfe.
Als weitere bisher in den laufenden Verhandlungen zur Neugestaltung der
Agrarpolitik auf EU-Ebene erzielte Erfolge bei der künftigen Prämiengestaltung nannte Berlakovich, dass die finanzielle Ausstattung der Ersten Säule, also der Direktzahlungen, 2014 bis 2020 "im Grunde so dotiert werden soll wie bisher" - wobei aber der Gesamtrahmen des EU-Agrarbudgets erhalten werden müsse - und die
EU-Kommission nach monatelangem Druck ja dazu gesagt habe, dass beim sogenannten Greening der Direktzahlungen die Teilnahme an einem Umweltprogramm anerkannt werden solle. Bestehen bleibt Kritik daran, dass das Greening mit zu viel Bürokratie verbunden sei und eine Verpflichtung zu Flächenstilllegungen abgelehnt werde.
Beibehaltung der Zuckerquoten bis 2020 und Abschaffung der ProduktionsabgabeKarpfinger untermauerte die Forderung der Rübenbauern nach einem Fortbestand von Zuckerquoten und Zuckermindestpreis in der EU bis 2020. Weiters warnte er vor weiteren Handelsliberalisierungen wie gegenüber dem südamerikanischen Handelsblock Mercosur. Bekanntlich will die Kommission die Quoten ja im Oktober 2015 auslaufen lasen.
Unterstützung erhalten die Rübenbauern in ihren Forderungen vom Minister. "Österreich will die Quoten bis 2020 beibehalten, da sind wir eng in Kontakt mit anderen Mitgliedstaaten", so Berlakovich. Studien der Kommission, laut denen die
Zuckerquote nicht mehr zeitgemäß sei und den Rübenbauern nichts bringe, seien "zu wenig", weshalb es bis 2020 vertiefte Studien brauche.
Auch die Rübenbauern-Forderung nach Abschaffung der Produktionsabgabe von EUR 12,- pro t Zucker in der EU findet Unterstützung beim Minister. "Es ist die Erstattung im Zuckerbereich weggefallen, daher ist es nicht mehr gerechtfertigt, dass eine Produktionsabgabe eingehoben wird", verdeutlichte Berlakovich seinen Standpunkt in den EU-Verhandlungen.
Die europäische Zuckerwirtschaft muss jährlich EUR 180 Mio. aus diesem Titel an die EU-Kasse entrichten, um damit Exporterstattungen für Zucker zu finanzieren. Die österreichische Zuckerwirtschaft muss dazu pro Jahr EUR 4,2 Mio. beitragen. Die EU gewährt aber seit 2008 keine Erstattungen für Zucker mehr und die Einnahmen aus der von den Rübenbauern anteilig aufgebrachten Produktionsabgabe werden für den allgemeinen EU-Haushalt eingezogen. (BMLFUW/AIZ)