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08.09.2015 | 13:55 | Siloarbeiten 

Tipps zur Vermeidung von Gärgasunfällen

Kassel - In den ersten Stunden und Tagen des Silierprozesses aus dem Fahrsilo austretende Schadgase führen im Extremfall zu tödlichen Unfällen.

Gasaustritt Silo
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2014 kam es zu einem Austritt von Gärgas aus einer frischen Maismiete im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Riswick im niederrheinischen Kleve. Die Fotos zeigen anstehendes Gärgas unter der Siloplane sowie die typischen Merkmale nach dem Gasaustritt. Nitrose Gase flossen an der Silomauer herunter und wirkten sich in der umliegenden Vegetation wie ein Herbizid aus. (c) Dr. Klaus Hünting, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Um diese zu vermeiden, nennt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) praktikable Schutzmaßnahmen.

Eine mögliche Gefährdung beim Arbeiten an der Silomiete besteht dann, wenn augenscheinlich noch Gärgas unter der Folie ansteht und die Silomiete entgegen der Beratungsempfehlung nicht nach sieben Wochen, sondern bereits nach wenigen Tagen geöffnet wird. Gefahren bestehen sowohl für Menschen als auch für neben der Silomiete untergebrachte Tiere, zum Beispiel Kälber in Kälberhütten.

Gärgase gehören zum Silageprozess und sind unvermeidbar. Bei ihnen handelt es sich unter anderem um nitrose Gase (Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid), die sich aus Nitrat der Pflanzen bilden. Werden sie eingeatmet, bilden sich im Körper Salpetersäure und salpetrige Säure. Von ihnen geht eine Reiz- und Ätzwirkung auf Augen, Atemwege und Haut aus. Dadurch besteht die Gefahr schwerer Augen- und Lungenschäden.

Grundsätzlich sollten sich während des Silierprozesses Personen vom Silo fernhalten. Hierüber sollten alle im Betrieb Tätigen und die Familienangehörigen informiert sein. Besondere Maßnahmen sind notwendig, wenn sich in den ersten Stunden und Tagen des Silierprozesses am Silo die Folie hochwölbt. Auf keinen Fall sollte die Folie dann geöffnet werden. Tritt ein gelblich-braunes, schlieriges Gas aus bzw. wird ein stechender Geruch bemerkt, sollte dieser Bereich für Menschen und Tiere unzugänglich gemacht werden. (SVLFG)
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