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26.11.2008 | 10:59 | Agrarhandel Schweiz 

Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Kolumbien

Bern - Bundesrätin Doris Leuthard hat gestern in Genf zusammen mit ihren Amtskollegen aus den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) anlässlich ihres Ministertreffens ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Kolumbien unterzeichnet.

Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Kolumbien
Das Freihandelsabkommen EFTA-Kolumbien soll im Laufe 2009 in Kraft treten.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte), den Handel mit Dienstleistungen, die Investitionen,  das geistige Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb und die technische Zusammenarbeit. Der Handel mit Landwirtschaftserzeugnissen ist in bilateralen Abkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit Kolumbien geregelt. Mit diesem Freihandelsabkommen geniessen die EFTA-Staaten zollfreien Zugang zum kolumbianischen Markt für die Mehrheit ihrer Industrieerzeugnisse.
Kolumbien ist nach Brasilien und Argentinien der drittgrösste Exportmarkt der Schweiz in Südamerika. Die Exporte nach Kolumbien betrugen im Jahr 2007 wertmässig 307 Millionen Franken (v. a. Pharmazeutika, Maschinen, Chemikalien), die Importe mehr als 450 Millionen Franken (v. a. Edelmetalle und Edelsteine, Landwirtschaftserzeugnisse wie Bananen und Kaffee). Kolumbien ist ein Wirtschaftspartner mit erheblichem Wachstumspotenzial, welches die Schweizer Wirtschaft dank dem vorliegenden Abkommen vermehrt wird nutzen können. Ingesamt erreichten 2006 die Schweizer Direktinvestitionen in Kolumbien mehr als 1 Mia. CHF. Neben der Industrie sind zahlreiche Schweizer Dienstleistungsunternehmen vor Ort vertreten (insbesondere Banken, Versicherungen, Logistik, Warenrevision, Dienstleistungen für Unternehmen)

Der Abschluss von Freihandelsabkommen (FHA) mit Handelspartnern ausserhalb der EU ist - neben der Mitgliedschaft in der WTO und den bilateralen Verträgen mit der EU - einer der drei Pfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik, die auf Marktöffnung und Verbesserung der internationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Handel gerichtet ist. Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen - normalerweise im Rahmen der EFTA - verfolgt die Schweiz das Ziel, ihren Unternehmen einen gegenüber wichtigen ausländischen Konkurrenten mindestens gleichwertigen Zugang zu ausländischen Märkten zu verschaffen. (EVD)
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