Vorstand und Vertreterversammlung der LBG sahen sich zur Einführung des Vorschussverfahrens gezwungen, um die Finanzierung der Leistungen bis zur ersten Fälligkeit zu gewährleisten.
Diese sogenannte Anschlussfinanzierung wäre andernfalls nur über eine Zuführung zu den Betriebsmitteln und damit über eine Beitragserhöhung möglich gewesen.
Belief sich der letzte Beitrag auf mehr als 305 Euro und liegt der Berufsgenossenschaft bereits eine Einzugsermächtigung vor, werden im Januar 40 Prozent des letzten Beitrages eingezogen. Weitere 40 Prozent fallen dann am 15. Mai 2015 an. Bei geringerer Beitragshöhe oder fehlender Einzugsermächtigung sind bis zum 15. Januar 80 Prozent des letzten Beitrages zu zahlen. Die Spitzabrechnung erfolgt im August des kommenden Jahres mit Fälligkeit am 15. September 2015.
Die Vorschussbescheide werden Anfang Dezember 2014 den Mitgliedern übersandt. Unternehmer, deren Beitrag höher als 305 Euro liegt, haben noch die Möglichkeit, Einzugsermächtigungen einzureichen und auf diese Weise zwei vierzigprozentige Vorschüsse anstatt eines achtzigprozentigen zu zahlen. Ein Formular ist unter
http://www.svlfg.de/ - Service - Formulare – Versicherung Beitrag – Allgemein erhältlich. (Pd)