Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
02.01.2024 | 07:15 | Ökostrom-Pflicht 

Neues Heizungsgesetz in Kraft getreten

Berlin - Seit Mitternacht greifen die ersten Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes. Generell sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Heizungsgesetz
Bild vergrößern
(c) proplanta
Konkret gilt diese Ökostrom-Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten in Neubaugebieten, für die ab Januar ein Bauantrag gestellt wird.

Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Wann ihre Eigentümer umrüsten müssen, ist vor allem von der kommunalen Wärmeplanung abhängig. Hauseigentümer können allerdings einen Zuschuss einstreichen, wenn sie sich früher als vorgegeben von ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung trennen.

Die Bundesregierung will mit dem GEG nach eigenen Angaben die sogenannte Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und so das Klima schützen. Das Gesetz hatte für teils heftige Kritik gesorgt.  
dpa
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Es wird Sturm geben - Offene Fragen bei künftiger Wärmeversorgung

 Start für Anträge auf KfW-Heizungsförderung

 Heizungsförderung KfW 2024: Antrag jetzt möglich

  Kommentierte Artikel

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?

 Frankreichs Staatsrat schränkt Vogeljagd weiter ein

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau