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03.05.2021 | 05:16 | Klimaschutzgesetz 

Präsident des Umweltbundesamtes fordert Kohleausstieg vorzuziehen

Dessau-Roßlau / Berlin - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz fordert das Umweltbundesamt (UBA) einen früheren Kohleausstieg.

Kohleenergie
(c) proplanta
«Wir brauchen den Kohleausstieg bis 2030», sagte sein  Präsident Dirk Messner den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). «Nur so kann Deutschland auf dem Pfad zu deutlich unter zwei Grad Erderwärmung bleiben. Wenn wir erst 2038 aussteigen, reicht das nicht.» Bisher ist es das Ziel, bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Kohleverstromung auszusteigen.

Auch bei den erneuerbaren Energien müsse Deutschland deutlich zulegen, sonst scheitere die Energiewende, mahnte der UBA-Präsident. «Wir müssen ab nächstem Jahr fünfmal so viel Windenergie pro Jahr bauen wie im letzten Jahr, und bei Photovoltaik dreimal so viel wie heute», forderte Messner. Die jetzigen Ausbauraten und Ziele reichten nicht aus, um den Kohlestrom zu ersetzen.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter verlangte vom Verkehrsbereich einen größeren Beitrag zum Klimaschutz. Dieser Sektor habe bisher als einziger kaum einen Beitrag dazu geleistet, sagte er den Funke-Zeitungen. Schiene, öffentlicher Personennahverkehr und Radverkehr müssten massiv ausgeweitet, der Umstieg auf Elektroautos forciert werden. Ab 2030 sollten ausschließlich emissionsfreie Autos neu zugelassen werden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sieht Deutschland hingegen «auf dem richtigen Weg» und verwies auf den Boom der Elektromobilität, die verbesserte Luftqualität in den Städten und die Fortschritte bei der Wasserstofftechnologie.

Das Karlsruher Urteil gebe dem Kurs seines Ministeriums - «nachhaltige Mobilität durch Innovationen» - zusätzlich Schub, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Gleichzeitig mahnte Scheuer: «Wichtig ist, dass wir alle mitnehmen und nicht durch Verbote vor den Kopf stoßen.»

Das deutsche Klimaschutzgesetz legt bisher für die Jahre bis 2030 für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Die Mengen sinken von Jahr zu Jahr.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber in einem wegweisenden Urteil dazu verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen auch für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich.
dpa
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