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05.05.2024 | 13:46 | Bioenergiebranche 

Kritik an geplanter Neudefinition der Stromsteuerrechtsreform

Berlin - Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht stößt der Bioenergiebranche sauer auf.

Biomasseverwertung
Die geplante Streichung der Biomasse sorgt für Unverständnis. (c) proplanta
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisierte am Montag (29.4.), dass Biomasse darin aus der Begriffsdefinition erneuerbarer Energieträger gestrichen werden soll. Dieser „Sonderweg“ des Berliner Finanzressorts gehe „über europäische Vorgaben hinaus“ und widerspreche der Gleichbehandlung von nachhaltiger Biomasse mit anderen erneuerbaren Energieträgern, sagte HBB-Leiterin Sandra Rostek.

Bereits die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) enthalte Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungsvorgaben. So sei geregelt, was Anlagen ab einer bestimmten Leistung erfüllen müssten, damit der Strom als erneuerbar gelte. „Es ist schlicht nicht vermittelbar, dass Bioenergieanlagen bereits eine umfangreiche, bürokratische und aufwendige Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und dies dann nicht bei der Anwendung des Stromsteuerrechts anerkannt wird“, beklagte Rostek.

Die im HBB organisierten Verbände, der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH), schlagen vor, steuerliche Begünstigungen für Biomasse künftig an die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen zu knüpfen, sofern die Anlagen in den Geltungsbereich der BioSt-NachV fallen. Sie fordern zudem, dass Strom aus Bioenergieanlagen unterhalb der Größenschwellen weiterhin ohne Nachweisführung als erneuerbarer Strom gelten soll.
AgE
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