Der Europäische Gerichtshof solle offene Fragen klären, vor allem zum Zustand von Oberflächengewässern, sagten die Richter. Zudem wiesen sie darauf hin, dass sie Bedenken beim Planfeststellungsverfahren haben. (Az: 7 A 20.11).
Der Umweltverband
BUND hatte gegen die Planungen geklagt, nach denen die Wasserstraße für größere Containerschiffe unabhängig von den Gezeiten schiffbar gemacht werden soll. Die Richter hatten bereits bei der mündlichen Verhandlung im Mai kritisiert, dass das Verfahren für die Ausbaggerung der Außen- und Unterweser nicht in drei Abschnitte unterteilt wurde.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes will die rund 65 Kilometer lange Außenweser so ausbaggern, dass künftig Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern Bremerhaven erreichen können. Auch die 57 Kilometer lange Unterweser soll vertieft werden.
Tideabhängig soll Bremen von Schiffen mit 11,1 Metern Tiefgang erreichbar sein. Die Fahrrinne muss nur in einzelnen Abschnitten ausgebaggert werden, manche Streckenteile sind bereits jetzt tief genug. (dpa)