Umweltminister Eckhard Uhlenberg will den Flächenverbrauch in den nächsten Jahren deutlich reduzieren. „Diese Flächen und Böden stellen eine wertvolle und unvermehrbare Ressource dar, dienen sie doch der Nahrungsmittelproduktion, dem Klimaschutz durch Speicherung von Kohlenstoff und dem Erhalt der biologischen Vielfalt in der Natur“, sagt Uhlenberg. Die Landesregierung hat deshalb das umweltpolitische Ziel vorgegeben, den Freiflächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Allerdings hemmen Altlasten viele Bau- und Investitionsvorhaben, weshalb die Sanierung von Altlasten bei der Wiedernutzung von Brachflächen eine hohe Bedeutung hat.
Mit dem in diesem Jahr erstmals ausgelobten NRW-Bodenschutzpreis des Umweltministeriums und des Altlastensanierungsverbandes (AAV) sollen in erster Linie praktische und nachahmenswerte Beispiele bei der Wiedernutzung von Industrie-, Gewerbe- und Militärstandorten hervorgehoben werden. Diese sollen Kommunen und Investoren anregen, zur Verbreitung modellhafter Strategien zur Entwicklung brach gefallener Areale beitragen sowie das öffentliche Bewusstsein zur Reduzierung des Flächenverbrauchs stärken. Die Preise verleiht Umweltminister Eckhard Uhlenberg im Rahmen einer Festveranstaltung am 26. November in Düsseldorf. Die Preisträger erhalten ein Preisgeld und eine Urkunde.
Die Jury Die eingereichten Projekte werden zunächst von einem Fachgremium vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt.
Die Jury besteht aus:
- Dr. Jochen Rudolph, Verbandsvorsitzender des AAV (Juryvorsitz)
- Dr. Heinrich Bottermann, Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW
- Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Vorsitzender des ITVA Ingenieurtechnischer Verband Altlasten e. V.
- Prof. Dr. Rainer Danielzyk, Geschäftsführer des ILS Institut für Landesplanung und Stadtentwicklung
- Dipl.-Ing. Ernst Herbstreit, Architektenkammer NRW
- Dipl.-Geogr. Anke Loos, Kommunale Spitzenverbände NRW
- Dr. Ralf Mittelstädt, Vereinigung der Industrie- und Handelskammern NRW
Teilnehmer Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, an Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie z. B. Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Sanierungsunternehmen, Bauträger, Baufirmen sowie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften.
Eingereicht werden können Projekte, die auf vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2003 bis 2008 realisiert wurden und eine Folgenutzung erkennen lassen. Voraussetzung ist ferner das Einverständnis aller Projekt-Beteiligten zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die Teilnahme-Unterlagen können hier geladen werden und sind bis spätestens zum 15. September 2009 einzureichen bei:
Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband Nordrhein-Westfalen (AAV)
Sabine Schidlowski-Boos
Werksstraße 15, 45527 Hattingen
Telefon: 02324 5094-30
E-Mail:
s.boos@aav-nrw.de Teilnahmebedingungen
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