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05.02.2024 | 04:42 | Bodenbearbeitung 

Baden-Württemberg: Einigung beim Erosionsschutz steht

Stuttgart - Baden-Württemberg erlaubt künftig das Pflügen auf ausgewiesenen erosionsgefährdeten Standorten.

Pflug
Im Südwesten können Landwirte bald auf ausgewiesenen erosionsgefährdeten Standorten pflügen. (c) proplanta
Bedingung dafür ist, dass Landwirte im Gegenzug gleichwertige Maßnahmen zum Erosionsschutz auf dem jeweiligen Schlag umsetzen. Darauf haben sich jetzt das Stuttgarter Landwirtschafts- und das Umweltministerium verständigt.

Die Abstimmung zu den Anpassungen der Erosionsschutz-Verordnung im Kabinett steht laut einem Sprecher des Agrarressorts noch aus. Laut Ressortchef Peter Hauk zeichnet sich ein „guter Kompromiss“ ab, mit dem alle zufrieden sein können.

Der Minister machte deutlich, dass für die Festlegung gleichwertiger Maßnahmen in der anstehenden Erosionsschutz-Verordnung des Landes das Landwirtschaftsministerium auf die Zustimmung des Umweltressorts angewiesen sei.

Bekanntlich waren mit der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) durch den Bund erweitert worden. Anhand von Terminvorgaben war bei den Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5) die wendende Bodenbearbeitung mit dem Pflug innerhalb einer festgelegten Erosionskulisse stark eingeschränkt oder teilweise verboten worden.

Die Maßnahmen im Einzelnen



Konkret soll laut Ministerium auf Ackerflächen mit niedriger Erosionsgefährdung die Bewirtschaftung quer zum Hang als eigenständige Maßnahme gelten. Eine allgemeine Mindestschlagfläche für die Anlage von Erosionsschutzstreifen soll festgelegt und gleichzeitig die Mindestbreite herabgesetzt werden.

Die Mindestanzahl für den Umbruch rasenbildender Kulturen als Vorfrucht wird auf sechs Monate herabgesetzt. Bei der Anlage einer Pflugfurche, gefolgt von einer frühen Sommerkultur, sind die zuvor ausgeschlossenen Kulturen auf Flächen mit hoher Erosionsgefährdung gestrichen worden, so das Agrarressort.

Hauk: Pflug unverzichtbar



Hauk begründete die Maßnahme mit der Verpflichtung des Landes, den Ökolandbau auszuweiten und den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Der Pflug verbessere die Feldhygiene deutlich, was ihn sowohl im ökologischen als auch im konventionellen Landbau unverzichtbar mache.

„Gleichzeitig erwarte ich, dass der Bodenschutz in Baden-Württemberg vor allem in kritischen Phasen innerhalb der Vegetationsperiode weiterhin gewährleistet ist“, hob der Minister hervor. In diesen Phasen müssten wirksame Maßnahmen wie eine ausreichende Bodenbedeckung oder ein stabiles Bodengefüge sicherstellen. Deshalb werde sein Ministerium auf besonders erosionsanfälligen Standorten bewährte Verfahren der Mulch- oder Direktsaat weiterhin empfehlen, sofern es die betrieblichen Gegebenheiten zuließen.
AgE
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