"Ich bin sehr froh, dass damit bundeseinheitliche Standards im Naturschutz- und im Wasserrecht verbindlich bleiben und eine Zersplitterung in 16 Länderrechte verhindert wird. Das dient einerseits der weiteren Sicherung des hohen Standards zum Schutz von Natur und Umwelt und andererseits der Rechtssicherheit für Bürger und Investoren. Da das Umweltgesetzbuch (UGB) an der störrischen Haltung Bayerns gescheitert ist, freue ich mich, dass es gelungen ist, durch die jetzt beschlossenen Gesetze die Rechtseinheit im Naturschutz- und Wasserrecht zu sichern."
Minister Dr.
Backhaus hatte das Vorhaben zur Schaffung eines Umweltgesetzbuches, das im Februar an der Blockadehaltung Bayerns und der CSU gescheitert war, stets unterstützt. Dem Argument vom "bürokratischen Monster", das kleine und mittlere Betriebe benachteiligen würde, hatte er stets widersprochen. Durch die integrierte Vorhabenplanung hätte das UGB nicht zu Verschlechterungen für die Wirtschaft geführt, sondern im Gegenteil zu einfacheren und zügigeren Verfahrensabläufen. "Ein neues Umweltgesetzbuch wäre die beste Lösung gewesen, aber mit der heutigen Entscheidung des Bundestages wird wenigstens ein Teil des Schadens wieder gutgemacht."
Das Gesetzespaket muss jetzt noch den
Bundesrat passieren. "Ich hoffe, dass die Länder am 10. Juli 2009 dem Gesetzespaket zustimmen. Sollte dies nicht geschehen, wären die Gesetze hinfällig. Das wäre dann nach dem Scheitern des UGB zum zweiten Mal ein umweltpolitisches Trauerspiel. Dies muss auf jeden Fall verhindert werden. Der Schutz von Natur und Umwelt ist zu wichtig, um ihn für wahltaktische Manöver zu nutzen", sagte Minister Backhaus. (PD)