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21.04.2016 | 10:40 | Gen-Ressourcen sichern 

Kampf gegen Gen-Klau: Deutschland tritt Nagoya-Protokoll bei

Berlin / New York - Deutschland ist das 73. Land der Welt, das dem Nagoya-Protokoll für Artenvielfalt und gegen Biopiraterie beitritt. Für Forscher und Konzerne hat das ganz konkrete Folgen.

Gen-Ressourcen
Ob Diätpille, Hautcreme oder lebenswichtige Medizin - Produkte, in denen Pflanzen aus fernen Ländern stecken, sind Teil des Alltags. Dabei kamen die Herkunftsstaaten oft schlecht weg. Ein Abkommen, dem Deutschland jetzt beitritt, soll das ändern. (c) Remar - fotolia.com
Biopiraterie, was ist das überhaupt?

Damit ist gemeint, dass Menschen oder Unternehmen sogenannte genetische Ressourcen - also Tiere, Pflanzen und andere Lebewesen - unkontrolliert nutzen und für Patente verwenden. Ein bekanntes Beispiel ist die Hoodia-Pflanze, die eine Bevölkerungsgruppe in Südafrika gegen Hunger kaute. Daraus entstanden Diätpillen.

Wie soll das Nagoya-Protokoll dagegen helfen?

Es erkennt an, dass Länder ein Eigentumsrecht haben an ihren genetischen Ressourcen. «Ein Käfer, der im Amazonas herumkrabbelt, gehört Brasilien», sagte dazu Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Umweltministerium. Das Protokoll bestimmt, dass etwa Konzerne mit Ländern Abkommen vereinbaren müssen, wenn sie deren Ressourcen nutzen wollen.

Andererseits schreibt es fest, dass jeder, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, diese genetischen Ressourcen auch nutzen darf. Länder dürfen den Zugang also nicht beliebig beschränken. Und sie sollen motiviert werden, ihre Ökosysteme zu erhalten.

Was heißt das für Deutschland?

Deutschland ist als Nutzer ausländischer Ressourcen betroffen, da hier viel geforscht, patentiert und produziert wird. Deutsche Unternehmen müssen also künftig mit den Herkunftsländern der Bio-Materialien Vereinbarungen treffen. Dabei muss es nicht um Geld gehen, auch Daten oder Forschungsergebnisse können weitergegeben werden. Das betrifft zum Beispiel die Pharmaindustrie, aber auch andere Branchen - etwa die Hersteller von Nahrungsmitteln und Kosmetik oder auch die Pflanzenzucht.

Wer kontrolliert das alles?

In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig. Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt kann dafür nach Anhaben des Umweltministeriums eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro verhängen. Außerdem kann der Gewinn abgeschöpft werden, den jemand mit den genetischen Ressourcen macht.

Und was ist mit deutschen Tieren und Pflanzen?

Sogenannte indigene Arten, die nur bei uns vorkommen, gibt es wenig. Die Regierung plant deshalb nicht, den Zugang zu diesen genetischen Ressourcen in Deutschland zu reglementieren.

Was sagen denn die Unternehmen dazu?

Als das Protokoll entstand, gab es viele Einwände. Die Pharmabranche, über die in diesem Zusammenhang viel gesprochen wird, unterstützt es heute grundsätzlich. «Besorgt sind wir, dass künftig vor der Weitergabe von Krankheitserreger-Proben erst Nutzungsbedingungen ausgehandelt werden sollen», sagt Harald Zimmer vom Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen. Das könne im Kampf gegen SARS, Ebola oder einem neuen Grippe-Stamm Zeit kosten.

Zudem mahnt er an, dass Detailfragen zu klären sind, und dass viele Länder den rechtssicheren und geordneten Zugang zu ihren Ressourcen erst noch gewähren müssen.
dpa
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