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22.10.2010 | 03:08 | Meeresschutz 

Kommission präsentiert Fahrplan für effizientere und kostenwirksamere Meeresüberwachung

Brüssel - Die Europäische Kommission hat am Mittwoch konkrete Schritte vorgestellt, wie die Effizienz und die Kostenwirksamkeit der Überwachung europäischer Meere verbessert werden können.

Meeresüberwachung

In einem Fahrplan legt die Kommission dar, wie sich die betroffenen einzelstaatlichen Akteure des maritimen Sektors auf den Austausch von Überwachungsdaten verständigen können. Bei den Daten handelt es sich u. a. um Informationen, die den Küstenwachen, Behörden für die Überwachung des Schiffsverkehrs, Umweltbehörden, Behörden für die Verhütung der Meeres­verschmutzung, Fischereibehörden, Grenz­kontrollbehörden, Behörden für die Durchsetzung von Steuervorschriften und allgemeinen Vorschriften sowie den Seestreitkräften vorliegen. Diese verstärkte Zusammenarbeit würde auch dazu beitragen, dass Vorkommnissen auf See zeitnaher begegnet werden könnte. Die Initiative „Fahrplan für die Schaffung des gemeinsamen Informations­raums für die Überwachung des maritimen Bereichs der EU“ fügt sich in die integrierte Meerespolitik der EU ein, die einen integrativen Ansatz für die Bewirtschaftung und die Politikgestaltung in Bezug auf die Meere, Ozeane und Küsten propagiert und alle meerespolitisch relevanten Politikfelder der EU miteinander verknüpft.

Maria Damanaki, EU-Kommissarin für Maritime Angelegenheiten und Fischerei, sagte hierzu: „Die Integration der Meeresüberwachung ist das geeignete Instrument, um unsere meerespolitischen Interessen vor Gefahren zu schützen, effizienter auf Vorkommnisse auf See, wie Unfälle und Ölverschmutzungen, zu reagieren, und unsere Präventiv- und Reaktionskapazitäten zu verbessern.”

Die EU-Mitgliedstaaten überwachen ihre Meere, jetzt und auch in Zukunft. Allerdings ist der gegenseitige Zugang der verschiedenen, über ganz Europa verteilten Überwachungsbehörden zu Informationen nur unzureichend. Eine Integration der Meeresüberwachung wäre EU-weit von Nutzen. Such- und Rettungsdienste können in Seenotfällen rasch genauere Informationen abrufen. Küstenwachen, Polizei‑ und Seestreitkräfte können Informationen austauschen, um illegale Tätigkeiten auf See möglichst zu unterbinden oder Handelsschiffe und Fischereifahrzeuge vor Angriffen und anderen Gefahren auf See zu schützen. Umweltbehörden können Informationen mit Seeverkehrsbehörden oder Küstenwachen austauschen, sodass Meeresverschmutzung effizienter verhindert oder abgestellt werden kann.

Der elektronische sektor- und grenzübergreifende Austausch meeresrelevanter Informationen wird von einem digitalen Datenaustauschsystem unterstützt, dem moderne und sichere Telekommunikationsmittel zugrunde liegen.

Eine größere Effizienz und eine bessere Kostenwirksamkeit hinsichtlich der Grund­vor­aus­setzungen für sichere, zuverlässige und nachhaltige Tätigkeiten auf See sind für ein solides wirtschaftliches Wachstum von entscheidender Bedeutung, zumal 90 % des EU-Außenhandels auf dem Seeweg erfolgen, die EU-Fischereiflotte etwa 84 000 Fischereifahrzeuge umfasst und auf die EU‑Küstenregionen rund 40 % des BIP und der Bevölkerung entfallen.

Im Fahrplan wird vorgeschlagen, das Netz für einen gemeinsamen Informations­raum in sechs Schritten aufzubauen:

  • Bestimmung aller Nutzergruppen,
  • Kartierung der Daten und Analyse der bestehenden Lücken für den Datenaustausch,
  • einheitliche Einstufung der Geheimhaltungsgrade,
  • Entwicklung einer stützenden Struktur,
  • Festlegung von Zugangsrechten,
  • Bereitstellung eines kohärenten Rechtsrahmens.

Diese sechs Schritte bilden die Grundlage für weitere Maßnahmen. Pilotvorhaben zur Zusammenarbeit finden bereits statt; ein umfassendes System für den In­formations­austausch zwischen den verschiedenen See­über­wachungs­systemen könnte 2014 operativ sein.

Der Fahrplan wurde von den Mitgliedstaaten in einer umfassenden Konsultation validiert. Er schließt an die erste Mitteilung der Kommission vom Oktober 2009 zu diesem Thema an und ist eine Antwort auf die Aufforderung des Rates vom November 2009. Auf Betreiben des Rates sollen bis Ende 2011 weitere Details ausgearbeitet werden. (EU)

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