(c) proplanta Die Verordnung, die den Kreisen und Städten bisher die Entscheidung über das Verbrennen in privaten Gärten überlässt, läuft Ende des Jahres aus.
Ob es eine Anschlussregelung geben werde, sei bislang unklar, sagte der Sprecher des Umweltministeriums, Andreas Maruschke, MDR Thüringen. Gartenfeuer sind in diesem Jahr in allen Kreisen außer im Ilm-Kreis und den kreisfreien Städten unter ganz bestimmten Auflagen erlaubt. Die sogenannten Brenntage legt jede Kreisverwaltung individuell fest.
Das Verbrennen von Gartenabfällen wird in Thüringen seit Jahren kontrovers diskutiert. Viele Thüringer Gärtner halten es für unverzichtbar, ein oder zweimal im Jahr Pflanzenreste zu verbrennen, um Ordnung zu schaffen und schädliche Keime und Krankheitserreger zu bekämpfen. Allerdings beschweren sich Anwohner regelmäßig über die damit verbundene Geruchs- und Rauchbelästigung.
Thomas Wagner vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde sagte, solche Feuer seien zudem eine tödliche Falle für Igel und andere Kleintiere. (dpa/th)
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