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28.07.2018 | 02:06 | Waldbrandgefahr 

Höchste Waldbrandstufe in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin - Ab Samstag, dem 28.07.2018, werden die Waldflächen der Landkreise Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte aus Gründen des Waldbrandschutzes gesperrt.

Waldbrände  in Mecklenburg-Vorpommern
Erneut höchste Waldbrandstufe - Minister ordnet erste Waldsperrung an. (c) proplanta
„Damit ist es untersagt, die Waldflächen zu betreten. Aber mit Blick auf die laufende Urlaubssaison sind Waldwege (Fahrwege, Rad- und Wanderwege, Zufahrten zu Gehöften, u.a.) von dieser Sperrung vorerst ausgenommen“, betont Minister Dr. Till Backhaus.

In den von der Sperrung betroffenen Landkreisen wurde die höchste Waldbrandgefahrenstufe ausgerufen. Aufgrund der langanhaltenden warmen und trockenen Witterung ist das Waldbrandrisiko dort extrem hoch.

„Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, denn das Recht eines jeden auf das freie Betreten unserer Wälder ist ein hohes Gut“, so Backhaus. Es sei ihm bewusst, dass die jetzt verhängte Waldsperrung einen massiven Eingriff darstelle. „Dennoch ist diese Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und des Waldes aus meiner Sicht alternativlos“, erklärt der Minister unter dem Eindruck der in Schweden und Griechenland wütenden Waldbrände.

Diese Waldsperrung gilt ausdrücklich nicht für Waldbesitzer, Forstbehörden oder Personen, die in deren Auftrag oder mit deren Genehmigung handeln. Die Sperrung erfolgt bis auf Widerruf durch die unteren Forstbehörden. Diese wird per Allgemeinverfügung erlassen, welche öffentlich und ortsüblich bekannt gegeben wird.

„Ich appelliere an alle, dieses Betretungsverbot zu beachten, denn es geht um den Schutz von Menschenleben und erheblichen materiellen Werten“, sagt der Minister. Wer dennoch gesperrte Waldflächen betrete, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werde. In besonders schweren Fällen drohe eine Geldbuße von bis zu 75.000 Euro.

Die Waldbrandgefahr ist in allen Wäldern im Moment sehr hoch. Besonders kritisch ist die Lage dort, wo sandige Böden und große Kiefernbestände vorherrschen. „Wir rufen daher alle Waldbesucher zur erhöhten Aufmerksamkeit auf, um Brände möglichst zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu entdecken", so der Minister. „Beachten Sie die für die Waldbrandgefahrenstufen geltenden Verhaltensregeln und melden Sie Brände umgehend.“

Innenminister Lorenz Caffier weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Arbeitsstab des Landesamtes für Brand-Katastrophenschutz rund um die Uhr in Bereitschaft ist und bei Ereignissen mit Katastrophencharakter die Zusammenarbeit der verantwortlichen Stellen koordiniert. Bei Großschadenslagen kann im Innenministerium innerhalb kürzester Zeit ein Stab mit den entsprechenden Experten seine Arbeit aufnehmen.

„Die freiwilligen Kräfte der Feuerwehr haben bereits bei vielen, auch schwierigen Einsätzen, ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt“, betonte der Minister. „Gleichzeitig übernehmen die etwa 26.000 Kameradinnen und Kameraden einen unschätzbaren Dienst bei der Aufklärung der Bürger und Bürgerinnen über Waldbrandgefahren.“

Folgende Verhaltensregeln sind für alle Gefahrenstufen gültig:

1. Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!

2. Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!

3. Werfen Sie keinen Müll in den Wald- auch Glasflaschen oder Scherben können Brände auslösen!

4. Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!

5. Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!

6. Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!
regierung-mv
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