Mit diesen Worten kommentierte Hans-Benno Wichert, Bildungsbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die Veröffentlichung der novellierten Verordnung Ende Januar 2009 im Bundesgesetzblatt. Für die Ausbildungspraxis sei es wichtig, dass betriebliche Ausbilder klare und verbindliche Mindeststandards der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erfüllen, weil dadurch die Qualität und letztlich die Glaubwürdigkeit der Ausbildung gesichert werde.
Für die gesamte
Agrarwirtschaft sei die Ausbilder-Eignungsverordnung weder eine bürokratische Formalvorgabe noch ein Ausbildungshindernis. Vielmehr gewährleiste dieses praxisnah und flexibel umsetzbare Instrument, dass angehende Ausbilder/innen sich auf effiziente Weise die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen, bildungsrechtlichen und methodischen Kompetenzen aneignen können.
In der novellierten Ausbilder-Eignungsverordnung seien die zu vermittelnden Ausbilderqualifikationen in für Praktiker/innen gut nachvollziehbarer, kompetenzorientierter Formulierungsweise aufgeführt, so Wichert. Das Prüfungsverfahren zum Nachweis entsprechender Kompetenzen bleibe für den landwirtschaftlichen Bereich weiterhin in bislang bewährter Weise geregelt. Die mit der Novellierung erfolgte Herausnahme der Sonderbestimmungen zur berufs- und arbeitspädagogischen Qualifizierung für die Ausbildung eigener Kinder bzw. naher Verwandter („Elternlehre“) im landwirtschaftlichen Bereich sei unproblematisch für die Ausbildungspraxis, so Wichert. Entsprechende Fälle könnten zukünftig unter Nutzung der neu formulierten Ausnahmeregelung für die Handhabung anderer Nachweise vor Ort von den zuständigen Stellen praxisnah geregelt werden. (DBV)