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22.03.2007 | 18:20 | Nachwachsende Rohstoffe 

Förderung von Naturdämmstoffen geht weiter

Gülzow - Bund unterstützt Bauherren auch künftig mit einem Zuschuss für Naturfaserprodukte.

Dämmung
(c) proplanta
Rückwirkend zum 1. Januar 2007 nimmt das Bundesverbraucherschutz-ministerium (BMELV) das Markteinführungsprogramm "Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen" wieder auf. Förderanträge können wie bisher bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. eingereicht werden. Die Förderung war zunächst zum 31. Dezember 2006 ausgelaufen. Nun geht sie Dank des positiven Bescheids der EU bis zum Ende dieses Jahres weiter. Das ist eine gute und ersehnte Nachricht für alle gesundheits- und umweltbewussten Bauherren und Architekten.

Heute stehen Antragsstellern 20 förderfähige Dämmstoffe aus Flachs, Hanf u.a. nachwachsenden Rohstoffen von 13 Herstellern zur Auswahl, die durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) finanziell unterstützt werden. Mit der heutigen Veröffentlichung der Richtlinie fällt der Startschuss für die Programmfortführung. Ab diesem Zeitpunkt können neue Anträge bei der FNR eingereicht werden. Die FNR ist als Projektträger des Ministeriums mit der Umsetzung des Programms betraut.

Bezuschusst wird wie bisher der Kauf von Wärme- und Schalldämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen, die in der Förderliste aufgeführt sind. Die Förderhöhe richtet sich nach der Kategorie, in der das Produkt aufgeführt ist: Kategorie I umfasst alle Dämmstoffe, die nach den Standards von natureplus® zertifiziert sind. Diese werden mit 35 Euro je Kubikmeter Dämmstoff unterstützt. In der Kategorie II beträgt die Förderung 25 Euro pro Kubikmeter. Kleinstmengen unter fünf Kubikmetern werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.

Anträge können sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Unternehmen stellen. Hersteller und Händler von Naturdämmstoffen sind von der Fördermaßnahme ausgeschlossen. Für die Antragstellung ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Originalrechnung und dem Zahlungsnachweis bei der FNR einzureichen. Dabei muss die Antragstellung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zahlung der Rechnung erfolgen. Die zugrunde liegende Förderrichtlinie des Bundesverbraucherministeriums sowie die Antragsformulare, die Förderliste und alle weitere Informationen zum Förderprogramm stehen Ihnen im Internet unter 

www.naturdaemmstoffe.info zur Verfügung. Telefonische Beratung zum Förderprogramm erhalten Sie unter 0 38 43 - 69 30-180. (FNR)

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