Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Gleichstellungsbericht der EU-Kommission. Danach haben Beschäftigte von den EU-Rechtsvorschriften profitiert und die nationale Umsetzung der Gleichstellungs-Richtlinie (2002/73/EG) ist zufrieden stellend verlaufen. In einzelnen Ländern gibt es jedoch nach wie vor Probleme beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg. Zudem gibt es Mängel bei den Arbeitsbedingungen. EU-Beschäftigungskommissar Vladimír Špidla rief zur wirksamen Beseitigung von Diskriminierung auf: "In der jetzigen wirtschaftlichen Situation ist es wichtiger denn je, das gesamte in der Gesellschaft verfügbare Humanpotenzial auszuschöpfen."
Der neue Bericht untersucht die Durchführung der zentralen Bestimmungen der Gleichstellungs-Richtlinie 2002/73/EG durch die 27 EU-Mitgliedstaaten. Obwohl es bei der Umsetzung Fortschritte gab, wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Kommission Maßnahmen gegen einige nationale Regierungen ergreifen musste, die ihre Rechtsvorschriften und Verfahren noch nicht an die Richtlinie angepasst haben. Außerdem wird großer Nachdruck auf die Durchsetzung der Pflichten im Rahmen der Richtlinie gelegt, da die Opfer von Diskriminierung selten den herkömmlichen Rechtsweg beschreiten.
Die Gleichstellungs-Richtlinie hat den Umfang des Schutzes erweitert, den Grundsatz der Gleichbehandlung klarer definiert, sexuelle Belästigung und die Viktimisierung erstmals verboten, schwangere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub geschützt und nationale Gleichstellungsstellen geschaffen. Zudem können Diskriminierungsopfer Schadenersatz fordern. Die nationalen Gleichstellungsstellen haben eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Gleichstellung, vor allem was die Unterstützung von Diskriminierungsopfern angeht, die häufig den herkömmlichen Rechtsweg scheuen und sich stattdessen eher an eine Gleichstellungsstelle wenden.
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