Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Grundsatzurteil zur Bio-Wurst gesprochen. Nicht alles, was nach normalem Lebensmittel klingt, ist auch eines. (c) proplanta
Streitfall Wurst vor Gericht
Qualität, Werbung, Herkunft - schon mehrfach ging es vor deutschen Gerichten um die Wurst, häufig in Bayern. Einige Fälle:
Juni 2015: Lockvogelangebote wie «Riesenschinkenwurst, Stück 5 Euro» sind unzulässig, denn der Grundpreis etwa je 100 Gramm oder je Kilo fehlt. Die Verbraucherzentrale Hessen hatte mehrere Anbieter deswegen abgemahnt.
Eine Metzgereikette wollte das nicht hinnehmen. Das Landgericht Fulda gibt der Verbraucherzentrale aber Recht: Wurstwaren dürfen in Anzeigen nicht allein mit Stückpreisen beworben werden, damit Kunden sie mit anderen Angeboten vergleichen können.
März 2013: Fleisch- und Wursterzeugnisse, die unter Verwendung von Bruchware, umgearbeiteter Wurst oder wiederverarbeitetem Brät hergestellt wurden, dürfen nicht als «Delikatess-» oder «Spitzenqualität» verkauft werden. Das entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und bestätigt zwei Entscheidungen von Verwaltungsgerichten in München und Regenburg.
August 2011: Ob jemand seine Currywurst an der Imbissbude im Stehen oder im Sitzen isst, interessiert auch das Finanzamt. Der Bundesfinanzhof in München trifft eine Grundsatzentscheidung dazu, wie viel Steuer der Budenbetreiber an den Fiskus zahlen muss. Der normale Satz von 19 Prozent ist fällig, wenn am Imbiss Tische und Sitzbänke aufgestellt sind, an denen Kunden ihre Wurst essen können. Gibt es nur eine Stehtheke, fällt lediglich die reduzierte Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent an.
Februar 2009: Enttäuschung für die Münchner Metzger: Es gibt keinen besonderen Schutz für die Münchner Weißwurst, so die Entscheidung des Bundespatentgerichts. Jahrelang tobte ein erbitterter Kampf zwischen Münchner Metzgern und solchen aus dem Umland, Altbayern und Schwaben.
Oktober 2005: «Nürnberger Bratwürste» und «Nürnberger Rostbratwürste» müssen aus der Frankenmetropole stammen. Mit dieser Entscheidung stärkt das Landgericht München I den Markenschutz und untersagt einer Münchner Metzgerei ähnliche Bezeichnungen für ihre Produkte.