Während der Entwurf der Gesamtrevision der EG-Öko-Verordnung, die äußerst umstritten ist, vom EU-Rat noch abschließend bestätigt werden muss, trat die Importregelung zum Jahresbeginn in Kraft.
Bisher lief die Öko-Importpraxis so: Es gab eine Drittlandsliste solcher Staaten, deren Anbauregeln und Kontrollverfahren als gleichwertig angesehen wurden. Zusätzlich wurden zuletzt immer mehr Einzelfall-genehmigungen für bestimmte Produkte aus weiteren Staaten erteilt, wenn deren Anbau und Kontrolle als gleichwertig anerkannt wurden.
Ein Sonderlehrgang für Importeure, den Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt aus Freiburg zusammen mit Jochen Neuendorff von der Gesellschaft für Ressourcenschutz, Göttingen, durchführte, zeigte Struktur und Schwierigkeiten der neuen Öko-Import-Regelungen und die dahinterstehenden Motive auf. Seit dem 1. Januar 2007 sieht der neugefasste Artikel 11 der EG-Öko-Verordnung drei Wege vor, wie Öko-Produkte aus Drittländern in die EU importiert werden können:
1. Den Öko-Produkten wurde von einer durch die EU-Kommission
anerkannten Kontrollstelle bescheinigt, die Anforderungen der EG-
Öko-Verordnung vollständig zu erfüllen,
2. die Öko-Erzeugnisse stammen aus einem durch die EU-Kommission
als gleichwertig anerkannten Drittland oder
3. die Öko-Produkte wurden durch eine von der EU-Kommission
zugelassenen Öko-Kontrollstelle zertifiziert, die im Drittland
Gleichwertigkeit zur EG-Öko-Verordnung festgestellt hat.
Noch Fragen? "Eine vollständige Umsetzung der EG-Öko-Verordnung in Drittländern ist kaum machbar", so Jochen Neuendorff. " Außerdem werden Drittlandserzeugnisse in direkten Wettbewerb zu den Öko-Erzeugnissen inländischer Bio-Landwirte treten". Das dürfte deutsche Bio-Landwirte wohl kaum erfreuen. Die teilnehmenden Importeure betonten, dass für sie nur die für den Verbraucher sicherste Lösung in Frage komme.
Bei Drittlandsimporten stehe derzeit nicht immer alles zum Besten. Rückstands-funde in Importware zeigten, dass die Überprüfungen in Drittländern zum Teil noch nicht mit ausreichender Intensität durchgeführt würden. Es sei sinnvoller über die tatsächliche Qualitätssicherung und die Kontrollen der Bio-Produktion in Drittländern zu sprechen als über die Produktionsstandards.
Fazit: Eigentlich sollten die Einzelfallgenehmigungen für die Importeure möglichst schnell abgeschafft werden. Danach sieht es eher nicht aus, denn sie werden bis zum Erlass der Durchführungsbestimmungen der neuen EG-Öko-Verordnung als Übergangslösung bestehen bleiben. Für den Verbraucherschutz wird es entscheidend sein, wie diese Durchführungs-bestimmungen ausgestaltet sind. (aid)
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