Der
Bundesrat stimmte einer vom Kabinett beschlossenen
Verordnung am Freitag mit einigen Änderungen zu. Um im Fall eines Ausbruchs der
Tierseuche schnell reagieren zu können, werden damit EU-Vorschriften etwa zur Desinfektion von Viehtransportern national umgesetzt.
Zur Vorbeugung weiter erleichtert werden soll auch die
Jagd auf
Wildschweine, die den
Erreger tragen können. Dafür werden Schonzeiten aufgehoben. Für jüngere Tiere bis zwei Jahre ist die Jagd schon jetzt ganzjährig möglich. Auch in einschlägigen Landesregelungen sind nach Angaben des Deutschen Jagdverbands kaum noch Schonzeiten vorgesehen.
Eine Verbreitung der in Osteuropa auftretenden Tierseuche über große Entfernungen verursachen laut Experten allerdings Menschen. Deswegen sind unter anderem Fahrzeugfahrer aus Osteuropa aufgerufen worden, keine rohe Wurst wegzuwerfen - Lebensmittelreste könnten das Virus in sich tragen und etwa von Wildschweinen gefressen werden.
Die für Menschen ungefährliche Erkrankung verläuft bei Haus- und Wildschweinen fast immer tödlich. Einen Impfstoff gibt es nicht. Die
Bauern befürchten massive Einbußen durch Ausfuhrbeschränkungen für den Fall eines Ausbruchs in Deutschland.
Die Verordnung sieht unter anderem auch vor, dass bei einem Nachweis des Erregers bei einem Wildschwein Schweine und
Schweinefleisch aus einem gefährdeten Gebiet oder einer Pufferzone nicht im Inland verkauft und nicht in die EU ausgeführt werden dürfen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesagrarministerium, Peter
Bleser (CDU), sagte, es werde alles getan, die Einschleppung nach Deutschland zu verhindern. Baden-Württembergs
Agrarminister Peter
Hauk (CDU) mahnte weitere rechtliche Vorbereitungen des Bundes für Maßnahmen in einer betroffenen Kernzone bei einem Ausbruch an.