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02.06.2023 | 11:40 | Dokumentationspflicht 

KULAP: Fotodokumentation nicht vergessen!

München - Angesichts des sommerlichen Mäh-Wetters hat das Bayerische Landwirtschaftsministerium die landwirtschaftlichen Betriebe daran erinnert, im Rahmen der Agrarumweltprogramme ihrer Dokumentationspflicht per Fotos und App nachzukommen.

Fotodokumentation KULAP
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(c) proplanta
Neben dem Vertragsnaturschutz (VNP) betrifft das insbesondere im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) die Maßnahmen „Insektenschonende Mahd“ (K14) und „Mahd von Steilhangwiesen“ (K20). Hier haben sich die Teilnehmer verpflichtet, die entsprechenden Mähvorgänge mit einem georeferenzierten Foto nachzuweisen.

Zur Dokumentation sind für jede Schnittnutzung und jeden Nutzungsschlag zwei georeferenzierte Fotos vom Einsatz der anerkannten Technik einzureichen. Die Übermittlung erfolgt über die neu entwickelte App „FAL-BY“. Diesen neuen Kommunikationskanal nutzt auch die Landwirtschaftsverwaltung, um den Betrieben in Echtzeit wichtige Informationen zu ihren beantragten Förderprogrammen zu senden.

Mit dem Grundantrag zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Abgabe des Mehrfachantrags haben die Antragsteller der Nutzung der App bereits zugestimmt. Auch in den verschiedenen Informationsveranstaltungen der Landwirtschaftsverwaltung war die App schon fester Bestandteil. Die bisherigen Auswertungen deuten allerdings darauf hin, dass sich viele KULAP-Teilnehmer bislang dieser wichtigen, förderrelevanten Auflage noch nicht hinreichend bewusst sind.

Das Ministerium hat daher an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer appelliert, die Vorteile der App zu nutzen und damit Sachverhalte und Korrekturen unkompliziert und zeitnah zu melden. Das trage dazu bei, die Zahl der Kontrollbesuche und auch ein mögliches Sanktionsrisiko zu verringern. Für Fragen und Auskünfte dazu stehen auch die örtlichen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung.
StMELF
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