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02.11.2020 | 15:23 | Teil-Lockdown 
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Warum Kirchen offen bleiben und Gottesdienste erlaubt sind

Berlin - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Entscheidung verteidigt, im Teil-Lockdown zwar Gastronomie und Kultur zu schließen, aber Gottesdienste weiterhin zu erlauben.

Gottesdienst-Erlaubnis
Merkel rechtfertigt Gottesdienst-Erlaubnis trotz Corona-Krise (c) proplanta
«Wenn wir Kitas und Schulen offen lassen, dann ist die Ausübung der Religionsfreiheit nach Einschätzung aller Verfassungsjuristen auch zwingend geboten», sagte die CDU-Politikerin nach der Sitzung des Corona-Kabinetts am Montag in Berlin. Nur, wenn diese auch geschlossen worden wären wie im März, hätte man überlegen können, Gottesdienste zu unterbinden. Aber Kitas und Schulen halte man diesmal ebenso offen wie Läden. Das Recht auf Religionsausübung sei ein «sehr hochstehendes Recht».
dpa
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Kommentare 
Sandy schrieb am 13.04.2021 15:03 Uhrzustimmen(4) widersprechen(4)
Hier geht es nur um Geld, denn die Pastoren wissen, bleiben die Menschen erst mal für 1-2 Monate weg sind viele für immer weg, dann mergen sie das man Kirche eigentlich nicht braucht.

Warum an was glauben was es garnicht geben kann, es sei man setzt die physikalische gesetze außer Kraft.
Dann kann man gleich Harry Potter in die Kirche spielen.
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