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03.06.2011 | 22:27 | Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage  
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Investor in Alt Tellin muss Nebenbestimmungen sofort umsetzen

Schwerin - Die im Bescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage in der Gemeinde Alt Tellin, Landkreis Demmin, angeordnete sofortige Vollziehung erstreckt sich auch auf die Nebenbestimmungen.

Ferkelaufzucht
Das hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat mit Datum vom 01.06.2011 festgelegt.

Dieses dient der Klarstellung des o. g. Genehmigungsbescheides und soll gewährleisten, dass der Investor die in den Nebenbestimmungen angeordneten Maßnahmen erfüllt.

Die Nebenbestimmungen beziehen sich unter Anderem auf  naturschutzfachliche Belange. So wird der Investor verpflichtet, ein Ersatz-Laichgewässer zu schaffen und einen verrohrten Graben wieder zu öffnen. Zudem ist in den Nebenstimmungen enthalten, dass vor Inbetriebnahme der Anlage eine Prüfung der Voraussetzungen zur Inbetriebnahme durch die Genehmigungsbehörde erfolgen wird. (PD)
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Kommentare 
Privatier schrieb am 04.06.2011 09:31 Uhrzustimmen(66) widersprechen(35)
Nebenbestimmungen "sofort" umsetzen? Absurd! Wie soll z.B. der Investor sofort "vor Inbetriebnahme der Anlage eine Prüfung der Voraussetzungen zur Inbetriebnahme durch die Genehmigungsbehörde" (Nebenbestimmung) umsetzen, ohne zuvor mit dem Bau begonnen u. diesen abgeschlossen zu haben?
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