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05.05.2013 | 10:01 | Brauwirtschaft 

Kein Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Deutschen Brauer-Bund

Berlin - Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) als der Bundesverband der deutschen Brauwirtschaft ist von den laufenden Kartellordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich der Brauereiwirtschaft nicht betroffen.

Brauwirtschaft
(c) proplanta
Das hat DBB-Hauptgeschäftsführer Peter Hahn diese Woche in Berlin klargestellt. In der Presse sei wiederholt berichtet worden, dass das Bundeskartellamt wegen unerlaubter Preisabsprachen in der Brauwirtschaft ermittle.

In Verbandssitzungen habe es keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen gegeben. „Die DBBCompliance-Regeln, die ein kartellrechtlichkonformes Verhalten sicherstellen, werden strikt eingehalten“, betonte Hahn. Der Pressesprecher des Bundeskartellamtes, Kay Weidner, bestätigte gegenüber dem Presse- und Informationsdienst AGRA-EUROPE, das ein Verfahren im Bereich der Brauwirtschaft laufe. Dabei gehe es um die Überprüfung möglicher vertikaler Preisabsprachen zwischen Brauereien und Händlern. Zudem werde speziell gegen 14 Unternehmen im Segment der Fernsehbiere und einen Verband ebenfalls wegen des Verdachts der Preisabsprache ermittelt.

Weidner betonte, es gelte bei diesen Kartellordnungswidrigkeitenverfahren die Unschuldsvermutung, weshalb das Bundeskartellamt diese nicht öffentlich mache. Laut einem Bericht der „Berliner Zeitung“ stehen im Fokus der Wettbewerbshüter 14 Brauereien, die zusammen auf einen Marktanteil von mehr als 50 % kommen und vor allem die sogenannten Fernsehbiere herstellen.

Fest stehe, dass die Großbrauereien Warsteiner und Krombacher dabei seien. Nach Informationen aus Branchenkreisen gehörten auch die deutschen Töchter internationaler Braukonzerne dazu, so AB Inbev mit seiner Marke Beck’s und Carlsberg mit Holsten.

Auch die Radeberger-Gruppe, die zum Oetker-Konzern gehöre, und das bayerische Familienunternehmen Erdinger „sollen mit von der Partie sein“, so die „Berliner Zeitung“. Ihr zufolge kursieren bereits Mutmaßungen über die Höhe der Bußgelder: Von immerhin insgesamt 300 Mio Euro oder mehr sei die Rede. Es gehe um das größte Kartellverfahren in der Geschichte der deutschen Bierbranche. (AgE)
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