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05.07.2016 | 07:37 | Agrarumweltmaßnahmen 

EULLa-Antragsverfahren für Landwirte gestartet

Mainz - Landwirte und Winzer können seit gestern, 4. Juli, Anträge für das EU-Förderprogramm EULLa stellen.

Agrarumweltmaßnahmen in Rheinland-Pfalz
(c) proplanta
Der EULLE-Begleitausschuss unter Leitung von Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht hatte am 23. Juni letztmals über die Inhalte beraten und nachjustiert. Jetzt startet das Antragsverfahren.

Am 4. Juli startet das Antragsverfahren des EULLa-Programms. Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis 12. August 2016 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen. Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren.

„Mit dem Start des EULLa-Programms haben Landwirte die Chance, eine Förderung für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zu erhalten, wenn sie dabei zusätzliche Belange des Umweltschutzes und des Landschaftserhalts freiwillig beachten. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das wirtschaftliche Aspekte und den Umweltschutz gleichermaßen in den Blick nimmt“, sagten Umweltministerin Ulrike Höfken und Landwirtschaftsminister Volker Wissing, gemeinsam zuständig für das Förderprogramm, anlässlich des Antragsstarts.

Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms



Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen (10 landwirtschaftliche Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, 5 Vertragsnaturschutzmaßnahmen und die Maßnahme Einführung/Beibehaltung des ökologischen Landbaus) gefördert.

Förderanträge können für die folgenden 16 Programmteile gestellt werden:

- Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,
- Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
- Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
- Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
- Alternative Pflanzenschutzverfahren,
- Umwandlung von Acker in Grünland,
- Anlage von Gewässerrandstreifen,
- Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
- Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
- Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
- Vertragsnaturschutz Grünland,
- Vertragsnaturschutz Kennarten,
- Vertragsnaturschutz Acker,
- Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
- Vertragsnaturschutz Streuobst.

Für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), das sind alle 15 Maßnahmen außer der Förderung des Ökolandbaus, wurden die Auswahlkriterien neu festgelegt. Die für die „Vielfältigen Kulturen“ vorgesehenen Haushaltsmittel wurden von einer Million Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt. In den Programmteilen „Biotechnischer Pflanzenschutz“ und „Umwandlung von Acker in Grünland“ sind für Neuzugänge 200.000 Euro vorgesehen. Für alle drei Bereiche wurden die  Haushaltsmittel im Gegensatz zu den übrigen zwölf AUKM beschränkt. 

„Mit den Anpassungen soll sichergestellt werden, dass bei einer sehr großen Zahl an Förderanträgen eine aus fachlicher Sicht sinnvolle Auswahl der Teilmaßnahmen erfolgen kann und damit die Mittel bestmöglich eingesetzt werden können“, so Höfken und Wissing.

Bei der Förderung der Vertragsnaturschutzmaßnahmen Acker, Grünland, Kennarten, Streuobst und Weinberg erhalten Anträge, die im Vorjahr nicht bedient werden konnten, eine höhere Priorität. Der Vertragsnaturschutz setzt auf die Mitwirkung von Landwirtinnen und Landwirten bei der Umsetzung von Naturschutz durch Nutzung. Gefördert werden insbesondere Wirtschaftsweisen, die Lebensräume für wild lebende Tiere und Pflanzen erhalten oder gar schaffen, wie beispielsweise die extensive Bewirtschaftung blumenbunter Wiesen und Weiden, die Anlage blühender Ackerstreifen oder die Pflege von Streuobstwiesen.

Alle Flächen im Bereich Vertragsnaturschutz müssen begutachtet werden und naturschutzfachlich geeignet sein, um Fördergelder zu erhalten.

Fragen zum Programm können mit den Beratern und Beraterinnen der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) oder den Fachberatern/innen für Naturschutz besprochen werden. Zusätzlich werden in den Regionen Informationsveranstaltungen stattfinden, die Termine werden noch bekannt gegeben.

Über Einzelheiten zu den Programteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de informieren.
mwvlw-rlp
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