So sind die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und die Ausweitung des § 7g EStG, wodurch mehr Unternehmen Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen können, sinnvolle Maßnahmen.
Allerdings hätte es zur Stabilisierung der Agrarkonjunktur durchaus entschlossenerer und mutigerer Schritte bedurft. So ist es aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums unverständlich, dass im Rahmen der Wirtschaftsförderung nicht auch die Investitionsförderung in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutz (GAK) aufgestockt wurde.
Ebenfalls belässt es der Gesetzgeber bei der unerträglich gewordenen Wettbewerbsverzerrung innerhalb Europas bei der Besteuerung von Agrardiesel zu Lasten deutscher Landwirte. Auch lässt er die Chance verstreichen, die steuerliche Eigenvorsorge landwirtschaftlicher Betriebe durch Einführung einer Risikoausgleichsrücklage effektiv zu fördern. (DBV)