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06.10.2016 | 11:00 | Tierwohl 

Obergrenze für Tierställe steht bevor

Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommern soll für die Errichtung neuer Tierställe künftig eine flächenbezogene Obergrenze gelten.

Tierställe Obergrenzen
(c) proplanta
Wie Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) am Mittwoch in Schwerin sagte, werden Bauvorhaben nur noch dann vom Land gefördert, wenn der Agrarbetrieb nicht mehr als zwei sogenannte Großvieheinheiten je Hektar hält. Das wären zwei Kühe, acht Schweine oder 500 Masthähnchen.

Nach Angaben von Agrarminister Till Backhaus (SPD) beträgt der Viehbesatz im Land derzeit durchschnittlich 0,4 Großvieheinheiten je Hektar. Bei umstrittenen Zucht- und Mastanlagen wie etwa in Alt Tellin (Kreis Vorpommern-Greifswald) würden die künftigen Vorgaben aber deutlich überschritten.

Bei den Koalitionsverhandlungen zu den Bereichen Umwelt und Agrar einigten sich SPD und CDU nach Angaben von Sellering und Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zudem auf Maßnahmen für einen besseren Gewässerschutz, Hilfen für den wachsenden Ökolandbau und Unterstützung der Fischer bei der Festlegung der Fangquoten durch die EU. Das Moorschutzprogramm soll nur auf freiwilliger Basis fortgeführt werden. Zudem will sich das Land bei Bund und EU dafür einsetzen, dass etwa in Kormorankolonien oder beim Biber «bestandsregulierend» eingegriffen werden darf. Binnenfischer und Landwirte klagen seit langem über erhebliche Schäden, die von diesen Tieren angerichtet werden.  
dpa/mv
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