Gefördert werden kann der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen. Dafür stehen im Jahr 2010 insgesamt 1,5 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Voraussetzung ist, dass das Grundstück des Antragstellers in den nächsten 15 Jahren nicht an öffentliche Kläranlagen angeschlossen wird. Ob ein derartiger Anschluss geplant ist, darüber informieren die Konzepte zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden und Abwasserzweckverbände, die ortsüblich bekannt gegeben werden. Die Grundstückseigentümer können auch direkt ihre Gemeinde bzw. ihren Zweckverband um Auskunft bitten.
Die Förderanträge sind bei den Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbänden, die auch die Antragsformulare veröffentlichen, einzureichen.
Weitere Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen, den Voraussetzungen und der Förderhöhe enthält ein Faltblatt des Thüringer Umweltministeriums, welches ab sofort unter 0361 3799922 oder per Mail unter
poststelle@tmlfun.thueringen.de bestellt werden kann. Außerdem werden die Faltblätter in den Gemeinden, den Abwasserzweckverbänden sowie den unteren Wasserbehörden ausgelegt. (PD)