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08.11.2013 | 09:56 | Agrar-Arbeitsmarkt 

Tarifabschlüsse wichtiger als Mindestlohn

Berlin - Bei der Diskussion um einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn erwartet der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG), Jens Stechmann, dass die Ergebnisse von Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern berücksichtigt werden.

Agrargehälter
(c) proplanta
„In allen Bereichen oder Sektoren, in denen Tarifabschlüsse vorliegen, muss auch künftig die Tarifhoheit Vorrang vor einem gesetzlichen Mindestlohn haben“, erklärte Stechmann.

Die Tarifpartner für Landwirtschaft und Gartenbau haben sich in diesem Frühjahr auf eine schrittweise Annäherung an die von der SPD geforderter Höhe des gesetzlichen Mindestlohns verständigt. Dieser Weg sieht bei der untersten Lohngruppe für Arbeitskräfte ohne Berufsausbildung und für Tätigkeiten, die nach kurzer Einarbeitung ausgeübt werden könnten, eine zeitlich gestaffelte Anhebung von derzeit rund 7,00 Euro auf 8,50 Euro pro Stunde ab 2017 vor.

„Für den Obst- und Gemüsebau mit seinen arbeitsintensiven Spitzen und dem damit verbundenen Einsatz von Saisonarbeitskräften brauchen wir gesonderte Regelungen“, forderte der BOG-Vorsitzende. Die abrupte Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sei angesichts der derzeitigen Erlössituation eine schwere Belastung im europäischen Wettbewerb.

„Die Einführung eines Mindestlohnes hat in einigen Ländern der Europäischen Union zu einer Reduzierung bzw. zur Einstellung arbeitsintensiver Produktionsverfahren geführt, so dass bereits Dauerarbeitsplätze weggefallen sind.“ Der Obst- und Gemüsebau brauche daher eine praktikable Lösung, die sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die Interessen der Betriebe berücksichtige, so Stechmann. (dbv)
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