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09.03.2016 | 16:00 | Agrarsubventionen 

Liquiditätshilfeprogramm: Erste Runde beendet

Bonn - Für alle bewilligten Anträge der ersten Antragsphase hat die BLE eine Beihilfesumme von rund 51 Millionen Euro ausgezahlt.

Liquiditätshilfeprogramm
(c) proplanta
7.830 Anträge waren eingegangen, davon die meisten aus Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Neue Anträge können in der laufenden zweiten Antragsphase noch bis zum 22. März 2016 gestellt werden. 7.020 Anträge erfüllten die Voraussetzungen für den Erhalt einer Liquiditätsbeihilfe. Die Auszahlungen von insgesamt rund 51 Millionen Euro ist abgeschlossen; folglich stehen für die zweite Antragsphase noch rund 18 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Anträge aus den Bundesländern gestaltete sich wie folgt:














        Anträge                 Beantragte Beihilfe     (gerundet in Mio. Euro) 

  • Bayern                        2.499 (2.109 Milch)                  17,0
  • Niedersachsen           1.894 (1.453 Milch)                  14,0
  • NRW                          1.203 (813 Milch)                      8,6
  • Schleswig-Holst.           687 (607 Milch)                      5,0
  • Baden-Württ.                642 (470 Milch)                      4,6
  • Hessen                         194 (176 Milch)                      1,2
  • Rheinland-Pfalz            164 (153 Milch)                      1,2
  • Sachsen                       111 (104 Milch)                    0,976
  • Mecklenburg-Vorp.       109 (101 Milch)                    0,976
  • Thüringen                     108 (98 Milch)                      0,979
  • Sachsen-Anhalt            107 (88 Milch)                      0,999
  • Brandenburg                  84 (81 Milch)                      0,783
  • Saarland                        22 (22 Milch)                      0,185
  • Stadtstaaten                    6 (4 Milch)                        0,050

          Gesamt                      7.830 (6.279 Milch)                56,5


Ablehnungen erfolgten, wenn die Voraussetzungen für die Beihilfegewährung nicht erfüllt waren, so beispielsweise ein nicht nachgewiesener Preisrückgang von 19 Prozent oder die Vorlage von Darlehensverträgen, die nicht der Verordnung entsprachen.   Sollte in der zweiten Antragsrunde die Summe der zu bewilligenden Beihilfen höher sein als die dafür zur Verfügung stehenden Mittel, werden alle Zuschüsse dieser Antragsrunde anteilsmäßig gekürzt.
BLE
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