(c) LWK Niedersachen Im Rahmen von Cross Compliance sind dabei die Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und den Verbleib der Ernteprodukte als Mindestanforderungen anzusehen. Zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten im Pflanzenbau kann die Ackerschlagdatei "Acker 06" dienen.
Weitergehende Anforderungen die sich aus der EU-Rückverfolgbarkeits-richtlinie ergeben, wie z.B. die Lagerdokumentation und die Transport-dokumentation der Ernteprodukte werden im Rahmen von Cross-Compliance zwar (noch) nicht abgeprüft, sie erlangen jedoch im Schadensfall durch das Produkthaftungsgesetz Bedeutung. Die Art der Dokumentation (z.B. Schlag-karten, Tagebuchaufzeichnung, EDV-Schlagkartei) ist freigestellt. Für zukunftsfähige Betriebe sprechen jedoch EDV-Lösungen, weil sich hierüber weitere Informationen gewinnen lassen, die der Betriebsführung dienen.
Mit dem EDV- Programm „Acker06“ lässt sich die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht im Pflanzenbau erfüllen die Direktkostenfreie Leistung und der Deckungsbeitrag der Fruchtarten ermitteln die Betriebszweig-auswertung im Pflanzenbau berechnen die Humusbilanz und die Nährstoff-bilanz nach Düngeverordnung erstellen.
Die auf dem Datenbankprogramm Access97 basierende Anwendung ist auch auf älteren Windows-Rechnern lauffähig. Das Programm ist für eine einmalige Zahlung von 100 € erhältlich. Landwirte die bereits seit dem Frühjahr 2006 mit dem Programm „Acker 06“ arbeiten und den Nährstoff-vergleich nach der neuen Düngeverordnung für das Erntejahr 2005/2006 erstellen möchten, können sich Update-Dateien und eine Anleitung herunterladen. (LWK-Niedersachsen)
|
|