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09.12.2006 | 16:48 | Rückverfolgbarkeit 

Ackerschlagkartei "Acker 06" - Schluss mit der Zettelwirtschaft

Die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln muss heute auf allen Produktionsebenen sichergestellt werden.

Ackerschlagkartei
(c) LWK Niedersachen
Im Rahmen von Cross Compliance sind dabei die Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und den Verbleib der Ernteprodukte als Mindestanforderungen anzusehen. Zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten im Pflanzenbau kann die Ackerschlagdatei "Acker 06" dienen.

Weitergehende Anforderungen die sich aus der EU-Rückverfolgbarkeits-richtlinie ergeben, wie z.B. die Lagerdokumentation und die Transport-dokumentation der Ernteprodukte werden im Rahmen von Cross-Compliance zwar (noch) nicht abgeprüft, sie erlangen jedoch im Schadensfall  durch das Produkthaftungsgesetz Bedeutung. Die Art der Dokumentation (z.B. Schlag-karten, Tagebuchaufzeichnung, EDV-Schlagkartei) ist freigestellt. Für zukunftsfähige Betriebe sprechen jedoch EDV-Lösungen, weil sich hierüber weitere Informationen gewinnen lassen, die der Betriebsführung dienen.

Mit dem EDV- Programm „Acker06“ lässt sich die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht im Pflanzenbau erfüllen die Direktkostenfreie Leistung und der Deckungsbeitrag der Fruchtarten ermitteln die Betriebszweig-auswertung im Pflanzenbau berechnen die Humusbilanz und die Nährstoff-bilanz nach Düngeverordnung erstellen.

Die auf dem Datenbankprogramm Access97 basierende Anwendung ist auch auf älteren  Windows-Rechnern lauffähig. Das Programm ist für eine einmalige Zahlung von 100 € erhältlich. Landwirte die bereits seit dem Frühjahr 2006 mit dem Programm „Acker 06“ arbeiten und den Nährstoff-vergleich nach der neuen Düngeverordnung für das Erntejahr 2005/2006 erstellen möchten, können sich Update-Dateien und eine Anleitung herunterladen. (LWK-Niedersachsen)
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