Da
Frostschäden an Obst nicht versicherbar seien, «müssen wir den
Obstbauern in dieser Ausnahmesituation helfen», sagte
Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) am Donnerstag. Die Ernteschäden in Nordrhein-Westfalen durch den Frost im Frühjahr werden auf 10 bis 15 Millionen Euro geschätzt.
Schäden sollen aber nur dann in Teilen ausgeglichen werden, wenn der Schadensbetrag mindestens 30 Prozent des Umsatzes des Gesamtbetriebes beträgt. Zudem soll maximal die Hälfte der
Ernteausfälle eines Betriebes bis zu einer Höhe von 150.000 Euro ersetzt werden. Details sollen Anfang kommenden Jahres festgelegt werden.